Wann darf ein Polizist jemanden (Not-)erschießen?
Wann darf ein Polizist jemanden erschießen? Ein kollege und ich diskutieren gerade und sind nicht sicher kennt sich da einer aus?? Kann man das mit einem Beispiel darstellen und dürfte ein Normaler Bürger jemanden Umbringen, wenn dieser in Not gerät??
7 Antworten
Rein theoretisch darf ein Polizist genau dann auf eine Person schießen wenn ein Zivilist es auch darf. Bei Notwehr/Nothilfe.
Nun kommen aber noch Fakten hinzu:
Der Polizist HAT eine Waffe, der Zivilist kaum.
Der Polizist hat zusätzliche "weniger tödliche" Einsatzmittel und ist ausgebildet diese einzusetzen.
An einen Polizisten wird sicher ein anderer Anspruch bestehen was die Beurteilung des Waffengebrauchs betrifft als an einen Zivilisten.
Das führt mich zu der Auffassung dass ich als Zivilist (bewaffnet) wahrscheinlich eher schießen würde als ein Polizist.
Bei der Polizei kommt als Sonderfall noch der finale Rettungsschuss dazu, aber das ist ein eigenes Thema.
Das nennt man finalen Rettungsschuss ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss
Ansonsten gilt:
Die Schusswaffe darf also überhaupt nur eingesetzt werden, wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen erfolglos angewandt wurden oder keinen Erfolg versprechen; sie soll stets das letzte Mittel sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland
Wen jemand eine Waffe hat und nicht auf die Warnung des Beamten hört. In der Regel warnen die Beamten mehr mals ,bevor sie einen Schuss abgeben.
Grundsätzlich darf JEDERMANN in Notwehr jede erforderliche Verteidigung ergreifen welche einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder eine andere Person abwendet. Wenn dazu eine sofortige unmittelbare Reaktion erforderlich ist und ein evtl. Fehlschlag das eigene Leben oder das Leben eines Anderen bedroht, darf die Schußwaffe so zur Abwehr eingesetzt werden das der Angriff erwartungsgemäß sofort beendet ist. Dies ist bei Schüssen auf Arme und Beine nicht zwangsläufig der Fall. Dieses Risiko braucht keine Person, welche unmittelbar des Lebens bedroht ist, einzugehen.
Wenn ein Polizist angegriffen wird darf er ihn zur Not erschießen. Das gilt auch für normale Bürger. Sowas nennt man Notwehr