Ab wann darf ich meine Pflichtstunden anfangen?
Momentan mache ich meinen Führerschein. Ich habe mittlerweile 14 Praxisstunden, doch mein Lehrer sagt mir, dass ich noch nicht mit den Pflichtstunden anfangen darf. Ich gebe offen und ehrlich zu, dass mein Anfahren nicht gut klappt und es beim Start etwas holpert, aber kann er deswegen mir die Pflichtstunden verwähren und die Kosten so in die Höhe treiben?
Mein Fahrlehrer hat mir ebenso gesagt, dass ich sie erst anfangen darf, wenn ich bereits Autofahren kann. Stimmt das?! Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, schließlich zählen für mich die Pflichtstunden auch zu Übungsstunden.
Bitte helft mir, ich möchte den Führerschein gerne haben und vor allem auch schnell. Dieser Fahrlehrer raubt mir meine Nerven.
Herzlichsten Dank :)
3 Antworten
Dann sag ihm doch das er nochmals in einer Übungsstunde die Dinge machen soll die du noch nicht so gut kannst wie zum beisliel das anfahren. irgendwann hat man das auch raus anfahren stopeen anfahren stoppen...
das stimmt frag ihn mal ob genau das ob du die Pflichtstunden machen kannst und je nachdem wie gut oder schlecht du danach noch fährt#st noch Übungsstunden
und natürlich sind die Pflichtstunden wie die Übungsstunden aber wenn du noch nicht gu genug bist kann er dich schon zur Prüfung anmlden das ringt dir aber nichts wenn du dann durchfällst kostet das noch viel mehr geld
Dein Fahrlehrer hat recht er kann mit dir erst die Pflichtstunden fahren wenn du das Auto auch beherrschst. Normal ist es so das man ab 10 Übungsstunden die Pflichtstunden anfängt (je nach dem wie gut man fährt)-das heißt das sind die Sonderfahrten 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten und die kann er mit dir nicht fahren wenn du das Auto noch nicht richtig beherrschst, denn auf Autobahnen oder Überlandfahrten kann das dann schnell schief gehen und der Fahrlehrer will ja sowohl für dich als auch für sich kein Risiko eingehen das was passiert. Als Tipp von mir wenn es nicht besser wird, übe mit einem Auto von deinen Freunden auf einem Privatgrund oder vielleicht beim ADAC mit deinen Eltern das anfahren. Nur das Anfahren weil sonst gewöhnst du dir falsche Sachen an die dir dein Fahrlehrer dann wieder austreiben muss.
Viel Erfolg weiterhin
Die Pflichtstunden sollten dann begonnen werden, wenn du das Fahrzeug einigermaßen sicher beherrscht. Perfekt musst du natürlich nicht sein, schließlich bist du Fahrschüler. Aber Dinge wie Anfahren sollten schon einigermaßen klappen, sprich ständig das Auto abwürgen o.ä. sind eher Dinge, die ein Zeichen dafür sind, dass du eben noch nicht so reif für die Pflichtstunden bist. Denn überlicherweise wird relativ zeitnah nach den Sonderfahrten dann auch die praktische Prüfung gemacht...vielleicht noch 2 Fahrstunden als Vorbereitung und that's it. Für das Üben von Anfahren und co sind die Sonderfahrten aber nicht da.
Mit 14 Übungsstunden wärst du übrigens noch gut im Schnitt. Um die 20 sind keine Seltenheit. (Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die sagen, dass "ich ja nur die Sonderfahrten gebraucht habe")
Nein, ich möchte ja nicht zur Prüfung angemeldet werden, sondern nur meine Pflichtstunden haben. Das Problem ist ja, dass er mir immer mehr Stunden aufbrummt, bevor ich überhaupt meine Pflichtstunden habe. Freunde von mir haben erst ihre 12 Pflichtstunden und dürfen danach oder müssen danach eben die Übungsstunden haben, bei mir ist das andersrum und ich darf erst die Pflichtstunden machen, wenn ich komplett fahren kann. Nur darin sehe ich nicht den Sinn...