Führerschein: Darf ich mit meinem Dad auf Lidl-Parkplatz das anfahren üben?
13 Antworten
Nein, an sich nicht.
Dafür gibt es Verkehrsübungsplätze, die privat oder vom ADAC betrieben werden. Schau mal, ob es in deiner Nähe einen gibt. Dort kannst du das Anfahren, Einparken und einige andere Dinge lernen.
Hallo,
man unterscheidet zwischen 3 Arten von Verkehrsgrund:
Der rechtlich öffentliche Verkehrsgrund: Das sind die Straßen auf denen jeder fahren kann, diese sind der Allgemeinheit gewidmet. Hier zählt die StVO und das StVG.
Der tatsächlich öffentliche Verkehrsgrund: Dies sind z.B. die von dir beschriebenen Lidl-Parkplätze. Normalerweise gehört der Parkplatz ja nicht dem Staats, sondern z.B. einer Firma, aber tatsächlich fährt jeder drauf, also gelten auch hier im vollen Umfang die StVO und das StVG!.
Dann gibt es noch den Privatgrund: Hierfür muss der Verkehrsgrund nur einer bestimmten Menschenmenge zugänglich sein, z.B. der Parkplatz bei BMW, dessen Schranke sich nur für Inhaber eines Chips öffnen. Hier zählt weder StVO noch StVG.
Übt ihr also das Anfahren auf einem Lidl-Parkplatz fährst du auf tatsächlich öffentlichen Grund, also zählt das Straßenverkehrsgesetz.
Hast du keinen Führerschein, begehst du
§ 21 StVGFahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §
44
des Strafgesetzbuchs oder nach §
25
dieses Gesetzes verboten ist
also umgangssprachlich ein "Schwarzfahren".
Ist dein Vater Halter des Fahrzeugs, begeht auch er eine Straftat, namentlich:
21Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Hinweis: Wir kontrollieren diesbezüglich sehr frequentiert, da diese Unart stark verbreitet ist und in der Regel immer zwei Straftaten (Fahrer und Halter) vorliegen.
Ich würde dir daher empfehlen, nicht auf einem Parkplatz das Anfahren zu üben.
Viel Erfolg beim "Führerscheinmachen" :-)
Nein. Ein Paekplatz stellt einen tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum dar, da das Befahren ausdrücklich erwünscht bzw. am Wochenende stillschweigend geduldet wird. Somit iat es das selbe als ob du auf einer Straße fährst. Wäre eine Schranke an allen einfahrten und der Besitzer würde es dir ausdrücklich erlauben wäre es schon was anderes. So atellt es llerdings ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar (was wenn ihr erwischt werdet eine Anzeige für dich UND deinen Vater bedeutet.) Such dir lieber einen Übungsplatz des ADAC.
Hallo,
NEIN, das darfst du nicht. Der ist der Öffentlichkeit zugänglich und für diese gedacht.
Außerdem sind fürs Lernen die Fahrschule und der Fahrlehrer da und wenn es unbedingt sein muss, dann gibt es auch noch Verkehrsübungsplätze!
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, für die nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter - sofern er davon gewusst und es zugelassen hat - eine Strafe bekommen.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Wie du aus den Antworten siehst, gibt es unzählige Meinungen darüber, ob man es darf oder nicht - und wann oder in welchen Fällen es erlaubt wäre.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es nie zu empfehlen ist, ohne Fahrerlaubnis zu fahren, denn man kann sich nie ganz sicher sein, ob es nun wirklich in Ordnung ist. Selbst auf dem eigenen Grundstück kann es nicht erlaubt sein.
Und auch die so gerne gemachte Fahrt auf dem Land auf dem einsamen Feldweg kann zum Schluss böse enden.
Im "kleinen" Ernstfall wird man nur erwischt. Dann bekommen du und dein Vater eine Strafe, mit der man als vorher unbescholtener Bürger noch leben kann.
Im "schlimmsten" Fall aber passiert etwas und es kommen Menschen zu Schaden. Dann bekommt ihr auch die Strafe, allerdings um einiges härter und macht euch auch noch für den Rest eures Lebens Vorwürfe.
Fazit: Einfach sein lassen.
Viele Grüße
Michael
Eine vollkommen neue Sichtweise ;-)
Knapp gestellte Frage und "Standard-Thema", da gehen wir alle sofort von "noch ohne Fahrerlaubnis" aus.
Sofern "Lidl" damit einverstanden ist, hast du natürlich vollkommen Recht.
Gruß Michael
Leider nein. Das fahren wäre auf einem eingefriedeten Privatgrundstück erlaubt, das für andere Verkehrsteilnehmer (Autos und Fußgänger) unzugänglich bzw. abgesperrt ist. Der Supermarktparkplatz ist die klassische Privatfläche, die dies nicht erfüllt, denn da können auch andere Autos drauf fahren und es ist immer mit Fußgängern zu rechnen, die drüber laufen.
Für Übungsfahren auf Supermarktparkplätzen gibts immer wieder Anzeigen wegen Fahrens ohne Führerschein.
Was ich erst nach meiner Antwort seh: Der Fragensteller hat ja nicht explizit gesagt, dass er keinen Führerschein hat. Vielleicht hat er ihn ja und will nur nochmal das Anfahren üben? Dann wäre es erlaubt :-)