ab wann darf der hausmeister klingeln ?
vor ca 2 bis 3 wochen hatte ich das problem, dass der hausmeister um 7.30 Uhr bei mir klingelte um mich etwas zu fragen... darauf hin hatte ich höfflich angemerkt aufgrund dessen dass ich auch arbeiten gehe doch bitte erst ab 8:00 - 8:30 Uhr zu klingeln. Seine antwort war ok ich werde es beachten. nun ist es ende april und unsere genossenschaft macht eine sperrmüllaktion... heute morgen um 7:00 Uhr klingelte es wieder ich nicht aufgemacht als es dann fast eine ganze minute klingelte entschloss ich mich aufzustehen und wer war an der tür selbst verständlich der hausmeister... UM 7:00 UHR .... sein anliegen war aufgrund das der sperrmüll abgeholt wird uns bescheid zu geben das die kellertür auf ist .... was kann ich noch dagegen tun das dieser unhöffliche mensch nicht wieder um solche zeiten bei mir klingelt nachdem ich ihn schon einmal aufgefordert habe nicht um solche uhrzeiten zu klingeln ? wohl bemerkt es ist diesem menschen egal ob am wochenende oder in der woche .... spricht man ihn drauf an heißt es... es sind meine arbeitszeiten und dann is das halt so ... ich halt das echt nicht aus wenn der so weiter macht und bei der genossenschaft bzw meiner vermieterin brauch ich mich nich melden weil die naja nicht grade die kooperativste dame ist wahrscheinlich aufgrund ihres alters
ich brauche hilfe irgend einen rat oder tip ... ich danke euch :)
5 Antworten
es sind meine arbeitszeiten und dann is das halt so ...
Wo er recht hat, hat er recht. Er muss keine individuellen Sprechstundenzeiten, Mittagsschlafgewohnheiten oder Schichtpläne aller Mieter berücksichtigen, um seinen Job zu machen.
was kann ich noch dagegen tun das dieser unhöffliche mensch nicht wieder um solche zeiten bei mir klingelt
Nichts: Außerhalb der mietvertraglichen oder gesetzlichen Ruhezeiten 22-7 Uhr, ggf. Mittagsruhe und an gesetzl. Sonn- und Feiertagen hast du keinen Anspruch darauf, nicht gestört zu werden.
Und weder die Genossenschaft noch deine Vermieterin hätte da irgend einen Handlungsbedarf :-O
Dafür gibt es keine vorgeschriebenen Fristen. Er kann klingeln, wann er will. Das gilt für jeden anderen Menschen ebenso. Stell dir vor, der Postbote klingelt morgens um 7.00 Uhr mit einem Einschreiben. Was willst du machen, die Post verklagen?
Es ist allerdings eine Frage der Höflichkeit, Menschen zu nachtschlafender Zeit nicht mehr zu belästigen (durch Klingeln an der Haustür, Telefonanrufe und dergleichen). Die Frage ist bloß, wann fängt die an und wann endet sie? 7.00 Uhr ist meiner Meinung nach total vertretbar.
zettel an die haustür machen... bitte nicht vor achte klingeln... muß abens lange arbeiten.... oder klingel abstellen.. der normale arbeitstag beginnt ja auch eigendlich erst um 8... gut bei einigen schon um 7... es ist immer besser sich in einem gesdpräch auszutauschen... versuchs nochmal
dich beim vermieter/verwalter über den hausmeisterknecht beschweren
oder klingel abstellen, aber ich weiß, dann vergisst man sie wieder anzustellen, etc pp
meine mutter hatte mich eine zeit lang mal auch immer so gegen 7-8 angerufen
ab 07.00 "darf" man werktags klingeln..er muss deinen wunsch nicht beherzigen.. er hat auch einen vollen terminplan. ausserdem; wo ist das problem, wenn du schreibst, dass du eh rausmusst weil du arbeiten musst?
du findest es unsinnig, dass einbrecher freien zugang zum keller haben? ich nicht.. vermutlich würde die vers. in so einem falle wg. fahrlässigkeit gar nicht zahlen.. du solltest ihm DANKBAR sein, statt hier zu meckern!
mein problem liegt darin das man mich um 7 uhr raus klingelt um mir zu erzählen das die kellertür auf ist ... für solche unsinnigen gründe kann der doch nich einfach klingeln wann der will