In wie fern kann man (rechtlich) für Klingelstreiche bestraft werden?

6 Antworten

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die exekutive hat keine zeit, sich mit solchen sachen zu beschäftigen, mach nur weiter deine spässe...

Das kann höchstens als unzulässiger Lärm nach § 117 OWiG eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html

Der Eigentümer oder Mieter könnte auf zivilrechtlichem Weg zusätzlich einen Unterlassungsanspruch wegen Besitzstörung nach § 1004 BGB haben, falls sich da jemand die Mühe machen sollte.

Die werden garnichts. Einmal? Einmal währe langweilig weil der Geklingelte denkt ach falsche Taste. Beim 10 mal merkt er glaube ich schon ein bisschen was. Musste gucken. Bei einmal passiert nicjts bei mehrmals sagen die meisten naja die sind ja noch jugendliche und co.

Unterlassungsklage / einstweilige Verfügung (vom zivilrechtlichen her eventuell)


Das könnte man auf der strafrechtlichen Seite als Belästigung der Allgemeinheit auslegen. Früher hieß das Mal, grober Unfug.