In wie fern kann man (rechtlich) für Klingelstreiche bestraft werden?
Ich gehe von der situation aus, dass man bei häusern mit mehreren klingeln (z.B. einem Plattenbau) gegen 15 uhr mehrere klingeln auf einmal betätigt und dann wegrennt (typischer klingelstreich). Es handelt sich dabei um ein einmaliges klingeln, also nicht so dass man immer wieder klingelt. Jetzt eben die Frage in wiefern könnte man, wenn jeman dich sieht und bei der polizei angeschwärtzt wird mit einer Strafe rechnen.
Und ja, mir ist bewusst, dass es nicht gut/höfflich/... ist sowas zu machen, bla bla bla.
Ps. Ich gehe jetzt auch nicht davon aus dass sich jemand durch das klingeln erschrickt und dadurch einen herzanfall bekommt XD
6 Antworten
die exekutive hat keine zeit, sich mit solchen sachen zu beschäftigen, mach nur weiter deine spässe...
Das kann höchstens als unzulässiger Lärm nach § 117 OWiG eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html
Der Eigentümer oder Mieter könnte auf zivilrechtlichem Weg zusätzlich einen Unterlassungsanspruch wegen Besitzstörung nach § 1004 BGB haben, falls sich da jemand die Mühe machen sollte.
Die werden garnichts. Einmal? Einmal währe langweilig weil der Geklingelte denkt ach falsche Taste. Beim 10 mal merkt er glaube ich schon ein bisschen was. Musste gucken. Bei einmal passiert nicjts bei mehrmals sagen die meisten naja die sind ja noch jugendliche und co.
Unterlassungsklage / einstweilige Verfügung (vom zivilrechtlichen her eventuell)
Das könnte man auf der strafrechtlichen Seite als Belästigung der Allgemeinheit auslegen. Früher hieß das Mal, grober Unfug.