7 Tage-woche
Ich habe eine 7 Tage Arbeitswoche, d.h. 30/31 Tage im Monat werden als Arbeitstage gerechnet. Ist das rechtlich unterlegt?
10 Antworten
Es gibt keine 7-Tage-Arbeitswoche.
Eine Woche besteht regulär aus sechs Werktagen ,nämlich Montag bis Samstag,und dem Sonntag.
Es ist allerdings kaum vorstellbar,dass am Sonntag niemand mehr arbeitet.Es sind unter anderem Not- und Rettungsdienste,Krankenschwestern,Ärtzte,Busfahrer und Kellner auch Sonntags im Einsatz.
Aber lt. Arbeitszeitgesetz sind 15 Sonntage im Jahr frei und wer an einem Sonntag arbeitet,muss an einem Werktag innerhalb von zwei Wochen frei haben.
is ok , aber Krankenschwester ist glaub ich schon weiblich genug ;-)
Hausfrauen, Mütter => alle in 7-Tage-Wochen beschäftigt...!
Ja, ja - klar !!!!!!!! ==> Wollte nur einmal diskret darauf hinweisen, dass man nicht alles mit Gesetzen belegen kann :-))
... und Väter und Hausmänner!!! ;-)
Ohhhhh, jaaaaa, Asche über mein Haupt.... wie konnte ich das veränderte Rollenspiel außer Acht lassen?
Heute ist ja alles möglich... Dann muss man allerdings auch bei den gleich- geschlechtlichen Paaren die Rollenverteilung.... NEIN, an dieser Stelle unterbreche ich meine Gedanken.. ich möchte meinen Sonntag genießen.. ;-)
Der Begriff ...-Tage-Woche bedeutet, dass definiert wird, wieviele Tage durchschnittlich pro Woche gearbeitet werden. Ein höherer Wert wie 6 Tage Woche ist legal nicht möglich, da Arbeit an Sonn- und Feiertagen immer innerhalb 14 Tagen bzw. 8 Wochen durch entsprechende Freizeit an einem Werktag wieder augeglichen werden müssen. Der Arbeitgeber welcher das nicht so organisiert macht sich strafbar. (15000 Euro Bussgeld oder 1 Jahr Knast). Viele Arbeitgeber sprechen fälschlicherweise von einer 7 Tage Woche, meinen aber dass an allen sieben Tagen der Woche gearbeitet wird unter Beachtung der jeweiligen Ausgleichstage für Sonn - und Feiertage.
Werktage sind Mo- Sa. Sonntag ist kein regulärer Werktag. Branchen die am Sonntag arbeiten müssen z.b Pflege, Krankenhaus, Gastonomie etc. müssen andere freie Tage zum Ausgleich schaffen.
Bei der Berechnung von Urlaub ist es entscheident ob der Anspruch in Arbeitstagen oder Werktagen ausgedrückt ist. Minimum sind 24 Werktag, also 4 Wochen Urlaub im Jahr (Erwachsener Arbeitnehmer). Ist er in arbeitstagen ausgedrückt muss die Zahl dementsprechend sein.
Minimun in Deutschland sind 4 Wochen Urlaub
Im Gesetz sind nur Wochen angegeben, nicht Tage!
- bei einer 5 Tage Woche wären es 20 Tage bei 4 Wochen Urlaub
- bei einer 6 Tage Woche wären es 24 Tage bei 4 Wochen Urlaub
Z.B. bei einer 450,- Euro Kraft, die 1 Tag pro Woche arbeitet, wären dies:
- 4 Tage bei 4 Wochen Urlaub
@ Aixclusivman:
Natürlich ist die Antwort von Schmupel richtig - so wie auch Deine Berechnungen.
Falsch ist dagegen Deine Behauptung "Im Gesetz sind nur Wochen angegeben, nicht Tage!":
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) spricht in § 3 Abs. 1 ausdrücklich von "Werktagen" - so wie auch ganz richtig Schmupel!
Es gibt keinen Arbeitnehmer, der legal durchgängig 7 Tage in der Woche arbeiten muss - schon seit Entstehen der Gewerkschaftsbewegung und Bismarcks Sozialreformen im 19. Jahrhundert nicht mehr!
Es ist schlicht Unsinn, wie schleudermaxe zu behaupten, dass Berufsgruppen wie "Soldat, Arzt und Schwester bzw. Pfleger im Krankenhaus, jeder Lokführer und Busfahrer" eine 7-Tage-Woche hätten. Alle müssen auch immer wieder einmal an einem Sonntag/Feiertag arbeiten, natürlich, aber dafür gibt es dann entsprechenden Freizeitausgleich.
Der entsprechende § 9 Arbeitszeitgesetz ArbZG wurde ja schon zitiert; und der Sachverhalt aus Deiner Frage ist - jedenfalls so - nicht "rechtlich unterlegt"!
Es wäre interessant zu eerfahren, die die genaue Formulierung zur Arbeitzeitvereinbarung in Deinem Arbeitsvertrag lautet!
Ich kann mir dass so einfach, wie Du es in der Frage schreibst, nicht vorstellen.
Laut Bundesarbeitszeitgesetz gilt:
§ 9: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden (Ausnahmen siehe § 10 und 11).
§ 10: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nur für hier aufgeführte, defninierte Bereiche und Fälle erlaubt. Dazu zählen Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gastronomie etc. pp (insgesamt 16 Punkte).
§ 11: Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Mindestens 15 Sonntage müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Es muss für den Sonntag, an dem gearbeitet wurde, einen Ersatzruhetag geben, der iinnerhalb von 2 Wochen zu gewähren ist.
§ 12: Abweichende Regelungen (für Rundfunk, Theater, Orchester, Schausteller, Seeschiffahrt)
Deine 7-Tage-Arbeitswoche ist also eindeutig illegal.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Als Ergänzung zu meiner obigen Antwort:Zu den von mir aufgezählten Berufsgruppen, die Sonntags arbeiten müssen,gehören natürlich auch die weiblichen Vertreter dieser Gruppen.