Beim Schwarzfahren falsche Personalienangaben machen?
Ich sitze in der Bahn, es kommen Kontroleure, ich habe keine Fahrkarte, und sage denen ich habe ein Fahrkarten Abo aber habe meine Fahrkarte vergessen, ich habe keinen Perso dabei, und gebe einen falschen Namen und Adresse an. Ist das strafbar? Wenn ich mich als jemanden ausgebe der ich nicht bin? Können die das überhaupt kontrolieren? Weil ein kollege von mir fährt schon seit 1 Jahr schwarz und hat sich eine Arzt Überweisung gefälscht wo ein anderer Name draufsteht, und die Kontroleure geben sich damit zufrieden, weil die davon ausgehen das dort sein richtiger Name draufsteht. (Wenn er kontrolliert wird) Das ist Urkundenfälschung das weiß ich ! Aber wenn ich falsche Angaben mache, was ist das für ein Strafbestand?
9 Antworten
Wenn DU in einer Bahn sitzt, werden deine Daten im Notfall direkt überprüft. Gibst Du aber flasche Angaben an, ist das ein Betrugsversuch. Und das wird dann beim raus kommen entsprechend auch strafrechtlich verfolgt. Und wenn Du keine Personalien hast, ist die Fahrt an der nächsten Station zu Ende und die Polizei wird dann angerufen, um deine Personalien festzustellen.
Und dein Kollege erzählt Dir sicherlich Blödsinn. Das ist nicht nur Urkundenfälkschung, sondern auch eine Straftat, neben der Urkundenfälschung.. Und spätestens, wenn die Anzeige an den "Arzt" rausgeht, fliegt seine Sache auf und dann wird er wohl nicht nur eine Strafe wegen des Schwarzfahrens sondern wegen Betrugs bekommen und so die Sache noch schlimmer werden. Und ich denke, dass das auch spätestens 2012 auffliegen wird.
Zahlt beide einfach in Zukunft für die Fahrkarten. Schwarzfahren lohnt sich NIE auf Dauer.
Hallo,
das ganze wäre strafbar gemäß §253 StGB (Betrug). Dass mit der Überweisung ist schon echt ein mieser Trick, denn hier gehen die Kontrolleure davon aus, dass die dortige Adresse schon stimmen wird und akzeptieren die quasi als Ausweisersatz. Wenn Du aber gar nichts dabei hast, kommt es nicht selten vor, dass die dann die Polizei hinzuziehen, die eine Personalienfeststellung macht. Natürlich können die Kontrolleuer einem das auch so glauben, aber das ist eher die Ausnahme, die Regel ist die Hinzuziehung der Polizei, gerade bei jüngeren Leuten!
Du willst es aber unbedingt wissen... Wir haben oft gemeinsame Kontrollen mit Polizei in Zivil. Dann lassen wir eine Selbstauskunft - auf dieser wird auf den Straftatsbestand der falschen Angabe von Personalien hingewiesen - ausfüllen und geben diese dann einem Polizisten zur Überprüfung. Zu mir sagte mal einer dem das passiert ist: "Lieber bezahle ich die 40 Euro als dass ich nochmal falsche Angaben mache..."
Ich hoffe Dir ist jetzt der Spass am Schwarzfahren vergangen!
Ich besitze schon seit 9 Jahren eine Fahrkarte und bin noch nie in meinem Leben Schwarzgefahren. Und habe es eigentlich auch niemals vor. lAllerdings wird es bald Situationen geben da wird einem wohl nix übrig bleiben als "vorübergehend" Schwarz zu fahren.
Kein Ausweis = Personalienfeststellung durch die Polizei.
Der Kollege wird mit seinem System auch auf die Nase fallen, denn bei den Verkehrsbetrieben sitzen keine Idioten, die sich damit beschäftigen. Dann wird es für deinen Kollegen aber heftig!
Ich war selbst schonmal dabei ! Da kamen die Kontroleure in Bus und ich habe meine Fahrkarte vorgezeigt und mein Kollege, hat gesagt das er seine vergessen hat. Dann meinten die die brauchen einen Personalausweis von ihm, den hat er auch vergessen. Und dann meinten die halt das die ein anderen Dokument brauchen wo Name + Adresse draufsteht, mein kollege hatte nur die Überweisung dabei, wo ein andere Name stand. Und schon war die Sache gegessen. Denke mal die meisten Kontroleure haben keinen Nerv darauf die Polizei ständig zu rufen, und deshalb geben die sich damit zufrieden^^
Das Schwarzfahren an sich ist ja schon ein Straftatbestand! Und wenn du falsche Personalien angibst, ist das Irreführung der Behörden. Bezahl für deine Fahrkarte und gut ist!
Ja, ist es!
Ein Verkehrsunternehmen ist keine Behörde!
@hauseltr: trotzdem ist und bleibt es eine Straftat - und du bist ein Korinthenkacker!
@ Putzfee 21: Deswegen musst du nicht gleich frech werden, wenn man dich auf einen kleinen Irrtum hinweist.
§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Und wie wollen die das nachweisen bzw Überprüfen? Ich habs zumindestens noch nie erlebt das ein Kontroleur die Polizei gerufen hat, wenn jemand seinen Perso vergessen hat. die haben sich immer mit anderen Dokumenten zufrieden gegeben. Und wenn das Dokument gefälscht ist, wie wollen die das denn rausfinden ?^^
Irreführung der Behörden ist das Strafbar?