6 Stunden Berufsschule dann noch arbeiten?
Hallo,
ich bin jetzt ins dritte Lehrjahr gekommen und ich frage mich nun, wenn ich zwei mal Schule mit a 6 Stunden Unterrichtszeit habe, noch in den Betrieb muss. Ich Arbeite Samstags auch 3 1/2 Stunden und einen Tag habe ich nach der Berufsschule frei. Ist das rechtlich?
Danke
17 Antworten
Uns wurde in der BS immer gesagt, dass wir uns nach der 2 Doppelstunde nicht mehr im Betrieb melden müssen.
Aber: Slebst wenn es nicht rechtlich wäre. Willst du dich jetzt echt mit deinem Chef gerichtlich oder so auseinandersetzen? Wenn ja wünsch ich dir viel Spaß in deinem letzten Jahr...
In der Ausbildung muss man auch ma was wegstecken
Anrechnung der Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit
a) Anrechnung bei Jugendlichen
Wie der Berufsschulunterricht bei Jugendlichen auf die betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen ist, ist gesetzlich geregelt im Jugendarbeitsschulzgesetz (§ 9 Abs. 2 JArbSchG):
Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 min wird wie 8 Zeitstunden angerechnet. Somit darf der Jugendliche andiesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden.
Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen ohne Wegzeiten angerechnet. Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 US, ist der Jugendliche also verpflichtet, an einem der beiden Tage (an welchem bestimmt der Ausbildungsbetrieb) noch arbeiten zu kommen.
Bei Blockunterricht (mindestens 25 Stunden) ist wie eien Vollzeitwoch zu rechnen.
b) Anrechnung bei Erwachsenen
Für erwachsene Auszubildende fehlt eine gesetzliche Anrechnungsregelung. Das Bundesarbeitsgericht hat aber Anfang 2001 entschieden, wie die Anrechnung der Berufsschulzeit zu erfolgen hat (BAG Beschluss vom 23.03.2001).
Das Wichtigste in Kürze: Berufschulunterricht (inkl. Pausen- und Wegezeiten) liegt innerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit dann wird er voll auf die (tarifliche) Ausbildungszeit angerechnet. Die (tarifliche) Ausbildungszeit wird also insoweit durch den Berufsschulunterricht ersetzt.
wenn aber Berufschulunterricht (inkl. Pausen- und Wegezeiten) liegt außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit, dann wird nichts angerechnet. Dies kann dazu führen, daß die Ausbildungszeit insgesamt (Berufsschule + betriebliche Ausbildung) größer als die tarifliche Ausbildungszeit ist. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 h darf aber in keinem Fall überschritten werden.
Weiter INFOS hierzu findest du hier: http://www.hwk-koeln.de/AusundWeiterbildung/02Berufsausbildung/12Wichtige_Urteile/berufsschule.html
ja, da du täglich mehr wie 6h Arbeitszeit hast. Wenn deine Schule quasi um de Ecke ist ist das gut möglich...ich persönlich bin davon verschont geblieben :) (hatte aber auch bis 4 Schule und bischen Weg bis zur Arbeit)
bei uns war es so das du sobald du 5 stunden schue lhattest nicht mehr arbeiten gehen musstest ( NRW) kenne jedoch nicht die einzelnen sonderregeln, samstag arbeiten ist da auch noch so eine sache denke mal du musst nicht aber ruf doch mal bei nem ausbildungsberater an der gilft dir weiter
Ein Arbeitstag hat 8 Stunden, nach 6 Stunden Berufsschule sind also noch 2 Stunden übrig. Der Ausbildungsbetrieb kann also verlangen das man noch in den Betrieb kommt. Die Gesamtwochenarbeitszeit (40 Stunden ?) sollte aber nicht dauerhaft überschritten werden, wegen der Samstagsarbeit.
er hat ja sogar noch den Tag nach der Berufsschule frei für den Samstag. Überschreiten kann er die 40h also so leicht nicht... ^^