Berufsschule frei im Betrieb auch?
Wenn man in der Berufsschule 2 wochen Ferien hat(24.12.18 bis 04.01.19), kriegt man dann im Betrieb auch frei oder muss man trzdem die Praxis durchziehen? (Ausbildung als Rechtsanwaltfachangestellte)
11 Antworten
Du hast an den gesetzlichen Feiertagen (also 25. Dezember, 26. Dezember, 1. Januar frei. An den anderen Tagen musst du Urlaub nehmen (und vorher beantragen) oder zur arbeit gehen. Sind Betriebsfereien, hast natürlich auch du frei, allerdings sind auch die Betriebsferien Urlaubstage spricht die werden dir vom Urlaub abgezogen
natürlich muss man dann zur arbeit oder man nimmt sich urlaub!
Du hast als Azubi ein Anrecht darauf, während der Schulferien bevorzugt Urlaub zu bekommen.
Da Dein Urlaubsanspruch aber vermutlich nicht ausreicht, um alle Schulferien abzudecken, musst Du wohl oder übel einige Wochen des Jahres ununterbrochen im Betrieb verbringen.
Es ist möglich, dass der Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr sowieso geschlossen hat. Dann musst Du in diesem Zeitraum dennoch ein paar Urlaubstage opfern.
Du hast Anspruch auf Urlaub. Diesen musst Du während der Ferien nehmen - DANN hast Du die Wochentage natürlich frei. Wenn der Urlaub aufgebraucht ist, musst Du in die Firma.
Wenn du nicht in die Berufsschule musst, musst du stattdessen in den Betrieb. Außer du nimmst dir Urlaub in der Zeit.