Feiertage arbeiten. zuschüsse für minijobber?

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Wenn diese Vereinbarung für Vollzeitkräfte gilt, muss diese auch für Minijobber angewendet werden. Unterlässt Ihr Arbeitgeber die Gleichbehandlung, wäre dies ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, gemäß §4 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/4.html

Dort heisst es:

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

Peter Kleinsorge

Zunächst einmal ist der Sonntag kein Feiertag. Am Sonntag bekommen fest angestellte Arbeitskräfte einen Zuschlag von 50% am Feiertag sind es 100%. Bei einem Minijobber ist der Chef nicht verpflichtet ihm an einem Sonntag mehr zu bezahlen. Das liegt im Ermessen des Chefs, ist aber gemeinhin nicht Pflicht.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. WEnn auch du angeschlossenen Tariflohn hast, bekommst du Zuschläge.

lettilein 
Beitragsersteller
 10.03.2011, 12:41

text aus meinem arbeitsvertrag: "....im übrigen regeln sich die arbeitszeit und pausen nach den gesetzlichen bestimmungen. der arbeitnehmer verplichtet sich ,nacht-,sonntags-und feiertagsarbeit im obigen rahmen zu leisten; mehrarbeit darüber hinaus begründet lohnsteuer -und sozialversicherungspflicht.

abschnitt Entgeld: das regelmäßige monatliche arbeitsentgeld beträgt 400euro pro monat (max.400 euro),einschließlich zuschläge,anteiligem urlaubsgeld,sonderzuwendungen und sonstigen entgelten (z.b provision). "

ja und was heißt das jetzt? weil bei den letzten sonntagen,die ich gearbeitet habe,habe ich auch keine zuschüsse bekommen. und von doppelter stundenzahl steht da auch nichts im Arbeitsvertrag.

:(

Ich bin auch minijobber in einen Hostel, als Aushilfe Rezeption und Zimmermädchen auf std Basis Brutto8,50€ ich bekomme keine Feiertagszuschläge .Krankengeld und kein Urlaubsgeld.und kann leider nichts dagegen tun, sie sagen einfach gibt es nicht bei uns.

Also ich Arbeite auch auf 400 € und bekomme Sonntags& an Feiertagen immer 3 Euro mehr bezahlt pro Stunde..