Feiertage arbeiten. zuschüsse für minijobber?
guten tag und schönen donnerstag an alle :)
ich hoffe,ihr könnt mir weiter helfen. folgendes: ich bin 22 jahre und habe einen minijob auf 400euro basis in einem zoofachgeschäft,(was in einer shoppingpassage ist/liegt). da gibt es 4-5 mal im jahr einen verkaufsoffenen sonntag (13-18uhr offen) so-meine kollegin (vollzeitkraft) meinte zu mir,dass sonntag ja ein feiertag ist und man da entweder geldzuschüsse bekommt oder wie bei uns eben-die 5 std doppelt zählen (sprich 10std) . MEINE FRAGE!!!: bekommen denn auch minijobber die doppelte arbeitszeit wenn sie am feiertag/sonntag arbeiten? oder ist die chefin dann immer gut raus,wenn sie an solchen tagen minijobber (wir sind 3 minijobber im geschäft) an die kasse steltt?,weil sie damit gar keine verluste macht??? DAS WÜRDE MICH MAL INTERESSIEREN!!!,weil meine arbeitskollegin bekommt auf jedenfall die doppelte stundenzahl. ich würde meine chefin ja auch selber fragen,aber ich seh sie jetzt 3 wochen nicht und ausserdem kommt das irgendwie frech rüber ,wenn man sowas fragt (finde ich). wollt mich eben vorab erstmal informieren,bevor ich mich mit meiner chefin "anlege". weil umsonst an einem feiertag arbeiten-macht ja keiner!!!
liebe grüße eure letti :)
5 Antworten
Wenn diese Vereinbarung für Vollzeitkräfte gilt, muss diese auch für Minijobber angewendet werden. Unterlässt Ihr Arbeitgeber die Gleichbehandlung, wäre dies ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, gemäß §4 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/4.html
Dort heisst es:
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
Peter Kleinsorge
Zunächst einmal ist der Sonntag kein Feiertag. Am Sonntag bekommen fest angestellte Arbeitskräfte einen Zuschlag von 50% am Feiertag sind es 100%. Bei einem Minijobber ist der Chef nicht verpflichtet ihm an einem Sonntag mehr zu bezahlen. Das liegt im Ermessen des Chefs, ist aber gemeinhin nicht Pflicht.
Schau in deinen Arbeitsvertrag. WEnn auch du angeschlossenen Tariflohn hast, bekommst du Zuschläge.
text aus meinem arbeitsvertrag: "....im übrigen regeln sich die arbeitszeit und pausen nach den gesetzlichen bestimmungen. der arbeitnehmer verplichtet sich ,nacht-,sonntags-und feiertagsarbeit im obigen rahmen zu leisten; mehrarbeit darüber hinaus begründet lohnsteuer -und sozialversicherungspflicht.
abschnitt Entgeld: das regelmäßige monatliche arbeitsentgeld beträgt 400euro pro monat (max.400 euro),einschließlich zuschläge,anteiligem urlaubsgeld,sonderzuwendungen und sonstigen entgelten (z.b provision). "
ja und was heißt das jetzt? weil bei den letzten sonntagen,die ich gearbeitet habe,habe ich auch keine zuschüsse bekommen. und von doppelter stundenzahl steht da auch nichts im Arbeitsvertrag.
:(
Ich bin auch minijobber in einen Hostel, als Aushilfe Rezeption und Zimmermädchen auf std Basis Brutto8,50€ ich bekomme keine Feiertagszuschläge .Krankengeld und kein Urlaubsgeld.und kann leider nichts dagegen tun, sie sagen einfach gibt es nicht bei uns.
Also ich Arbeite auch auf 400 € und bekomme Sonntags& an Feiertagen immer 3 Euro mehr bezahlt pro Stunde..