400 Euro Anwaltskosten für einen Brief zur "Ansicht" / Überteuert?
Hallo. Ich bin zu einem Anwalt gegangen wegen einer streitigkeit zwischen meinem Nachbarn und mir. Dieser sagte er würde einen Brief aufsetzten und mir zur ansicht schicken. Sollte mir etwas nicht gefallen, an der Ausdrucksweise oder Klagepunkten, solle ich das ändern und zurück schicken. Er würde den Brief dann neu schreiben. Dieser Brief war so schlimm geschrieben, das man den ganzen Brief hätte neu schreiben müssen. Ich habe ihn dann erstmal ein paar Tage liegen gelassen um ihn zu überdenken. Schließlich habe ich mich entschieden das selbst mit meinem Nachbarn zu klähren und bin in den Urlaub gefahren. Ich vergaß meinen Anwalt darüber zu informieren. Jetzt habe ich eine Rechnung über 406,50€ bekommen. Nur für diesen "Vordruck" . Das kann doch nicht normal sein. Darf ein Brief soo teuer sein?
mfg, Jana0508
6 Antworten
Die Rechtsanwaltsgebühren sind in einer Gebührenordnung ( BRAGO und RVG) festgelegt und richten sich u.A. nach dem Streitwert.
Wenn Du Deinem Anwalt keine Rückmeldung gibst und er dadurch tätig wird, musst Du selbstverständlich auch die Kosten tragen.
Dein Anwalt wird in seiner Rechnung aufführen, welche Kosten er nach welchem Paragrafen abgerechnet hat.
Dumm ist immer, ERST einen Rechtsanwalt anzurufen und DANACH mit dem Streitgegner zu REDEN.
Ja, leider darf er das. Du hättest das vorher abklären sollen, was er dafür verlangt, ich habe schon festgestellt, das das sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Er steht halt auf dem Standpunkt, dass er etwas "geleistet" hat, und wenn Du diese Leistung nicht annimmst, ist es Deine Sache. Wir hatten mal einen Hausverwalter, der auch für jeden Brief den er schrieb, extra Geld verlangte. Der Jetzige macht das z.B. nicht, bei ihm ist es im Pauschal-Tarif enthalten. Also, es empfiehlt sich immer, das Finanzielle vorher abzuklären, ich weiss aber, dass Dir das jetzt natürlich nix mehr nützt. Siehs positiv, dass Du es trotz allem mit Deinem Nachbarn klären konntest, das ist doch auch schon was. Gruß gigunelsa
Die Anwälte berechnen ihre Honorare meistens nach dem Streitwert, deshalb sollte man vielleicht vorher einen Preis vereinbaren. Wenn man den Brief dann lange liegen lässt und dann auch noch in den Urlaub fährt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Anwalt diese Angelegenheit als erledigt betrachtet. Sicher, ich ärgere mich auch ständig über die Höhe der Kostennote, aber leider ist das nun einmal Realität. Tut mir echt leid für Dich. LG
Vielen Dank schon mal für die schnellen antworten. Ich muss dazu sagen das der Anwalt nicht weiter tätig geworden ist und keine weitere Aktion durchgeführt hat. Außer natürlich, mir die Rechnung zu schreiben.
Es geht um den Streitwert. Die Gebühren ergeben sich aus einer Gebührentabelle.