Personalausweis abgelaufen -> noch einmal komplette Gebühr für Führerscheinprüfung zahlen?
Hallo, ich wollte heute meine praktische Führerscheinprüfung ablegen, im Auto wurde dann als erstes der Personalausweis verlangt. Nun war der allerdings schon einen Monat abgelaufen, was mir dummerweise nicht vorher aufgefallen ist. Deshalb - so sagte der Prüfer zu mir - müsste ich zunächst einen neuen Personalausweis holen und mich dann für die Prüfung nochmal anmelden und die komplette Gebühr für die DEKRA und den Fahrlehrer in Höhe von 171,00 € erneut zahlen. Ist das wirklich rechtens? Für diese Summe wurde doch keine Leistung erbracht, okay, dass ich für die neue Anmeldung wieder was zahlen muss, sehe ich ein, aber was ist mit dem Honorar des Fahrlehrers, der nicht einen Meter mit mir gefahren ist?
MfG Rodon
9 Antworten
Erstens finde ich es nicht korrekt, dass er wegen des abgelaufenen PAs einen solchen Wirbel macht. Bei Deiner Anmeldung zum Fürerschein war er noch gültig, die Unterlagen wurden ja auch bei der Führerscheinstelle der Kommune eingereicht und sind dort bestätigt worden (sonst könntest Du gar keine Prüfung machen) und auch wenn Dein PA jetzt abgelaufen ist, existierst Du ja schließlich immer noch!
Ich würde mich bei der DEKRA direkt über dieses Vorgehen beschweren!
Außerdem kannst Du einmal über den ADAC anfragen - oft geben die auch Leuten eine Auskunft in solchen Fällen, die keine Rechtsschutzversicherung des ADAC haben. Und frage doch einmal bei der Führerscheinstell Deiner Stadt an, was das soll - evtl. kann Dir auch jemand beim TÜV (also der Hauptkonkurrenz der DEKRA) dazu mehr sagen!
Slebst wenn, dann hätte er Dich die Prüfungsfahrt machen lassen müssen - er hätte die Herausgabe des Führerscheins ohne Vorlage eines gültigen PA verweigern können. Das wäre m.E. das normale Vorgehen.
Ich finde, dass es schon Abzocke ist. Bei der Vorlage des Personalausweises geht es ja darum zu überprüfen, ob es sich auch tatsächlich um die selbe Person handelt. Es ändert ja nichts an der Tatsache, auch wenn der Ausweis vielleicht um paar Tage abgelaufen ist.
Ich fürchte auch, dass das so in Ordnung ist. Schließlich hast du die Pflicht, deine Personaldokumente auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wobei ein Monat in meinen Augen eigentlich kein Grund ist zum rumscheissen.
Die Prüfung ist durch dein Verschulden nicht erfolgt. Du bist dazu verpflichtet immer einen gültigen Personalausweis bei dir zu führen.
Weil dies nicht der Fall war, wie gesagt, durch dein Verschulden, ist das halt so.
Da wird er vergebens suchen... das steht nirgends.
Verbuch es einfach als "Lehrgeld"
"Du bist dazu verpflichtet immer einen gültigen Personalausweis bei dir zu führen." Na dann zeig mir mal wo das stehen soll.