20m Tanne an Grundstücksgrenze
Hallo zusammen,
einer meiner Kollegen kaufte ca. 2001 ein Haus in Baden-Württemberg. Auf dem erworbenen Grundstück befinden sich direkt an der Grenze zum Nachbarn 2 Tannen, ca. 40 Jahre alt, die eine Höhe von ca. 20m erreicht haben.
Nun verlangen die Nachbarn die Fällung der Bäume aufgrund dessen, dass diese natürlich Nadeln etc. lassen. Ein Verlangen aufgrund der Beschattung des Nachbargrundstücks besteht jedoch nicht.
Nun meine Frage: Wenn ich das Nachbarrecht richtig interpretiere, so besteht eine Verjährungsdrist in Bezug auf diese Fällung 5 Jahre aber dem 01. Juli nach Pflanzung der Bäume. Sehe ich das richtig?
Kann die Nachbarschaft die Gesamtrodung der Bäume verlangen?
Vielen Dank für Eure fundierten Antworten
4 Antworten
Es gibt nach dieser Zeit tatsächlich kein Recht mehr auf ein Fällen der Bäume http://www.baeumeundrecht.de/inhalt.htm aber man sollte eventuell auch aus Eigennutz mal das Gespräch mit den Nachbarn suchen und in einer möglichen Gemeinschaftsaktion über die Fällung nachdenken da man selbst ja auch zu bestimmten Sonnenständen ein dunkles Grundstück hat, die Gefahr von Sturmschäden noch nicht mal berücksichtigt. Natürlich muss vorher auch geprüft werden ob eine Baumschutzsatzung für diese Gemeinde besteht und eine Fällgenehmigung beantragt werden muss. Nicht jede Gemeinde hat eine Baumschutzsatzung oder es sind nur bestimmte Bäume geschützt. Wie in diesem Fall "Tannen" ich vermute alles was Nadeln hat sind hier "Tannen" aber meist Fichten oder Douglasien die selbst bei bestehenden Satzungen oft ausgenommen sind.
Jede Gemeinde hat eine Baumsatzung. Man muß bei Bäumen mit einem bestimmten Umfang und Alter eine Erlaubnis haben, sie zu fällen und die kriegt man nicht auf jeden Fall, vor allem., wenn der Besitzer das nicht will. Und Nadeln oder Laub muß man ertragen.
Er soll sich bei der Gemeinde kundig m,achen, ob er die Bäume überhaupt fällen dürte.
Also ich habe vor 2 Wochen 18 Fichten mit 12 - 14 m Höhe gefällt, die mein Schwiegervater vor über 30 Jahre mal als Hecke mit Sämlingen gepflanzt hat. Ich habe die Bäume beseitigt, weil ich bei jedem Sturm mir Sorgen machte, ob da nicht doch ein oder mehrere Bäume auf die Strasse stürzt und vielleicht einen Fussgänger oder ein Fahrzeug trifft. Hinzu kommt noch, da ja Fichten Flachwurzler sind, ca. 8 m lange Wurzeln an der Bodenoberfläche seitlich ausgewachsen sind, die Gartenfläche war in diesem Bereich nicht mehr nutzbar. Ich bin jetzt richtig froh, dass ich die Bäume mit Wurzeln beseitigt habe und ich keine Haftung mehr dafür tragen muss.
Also ich habe in meinem Garten an Weihnachten 1999 (Sturm Lothar) zusehen müssen, wie zwei meiner Fichten auf mein Haus gestürzt sind und mir 2 Fenster und 2 Balkonbrüstungen eindrückten. Seitdem halte ich gar nichts mehr von hohen Bäumen im Gartenbereich, diese Bäume gehören in den Wald oder aufs Feld.
Bei 20 m hohen Bäumen, wird es Zeit, diese zu entfernen, denn schließlich altert jeder Baum und wenn im Wurzelbereich der Platz eingeschränkt ist wird es gefährlich - der Hebel Stamm/Wurzel drückt bei Wind immer stärker auf die Wurzel bis diese ausgehebelt ist, ich habs ja selbst erlebt.