2 Stromkreise im Badezimmer, aber nur einer wird durch FI Schalter überwacht - rechtens?

3 Antworten

eigendlich war 1996 der FI Schalter fürs Bad schon vorschrift. dem entsprechend hast du das Recht auf nachbeserung. allerdings bezweifele ich, dass der einbau eines 2. FI Schalters überhaupt nötig ist. warscheinlich würde es ausreichen, den 2. Stromkreis über den gleichen FI Schaler mit zu legen. das kann man sich aber nur vor ort anschauen...

ein Anrecht auf die erfülluing der vorschriftn zum Zeitpunkt er errichtung hast du auf jeden fall. sprich mal mit deiner vermieterin darüber ob sie nicht auch bereit wäre, ein wenig drauf zu legen, und alle stromkreise in der wohnung über einen FI zu legen.villeicht auch 2 FI (stromkreise verteilt) die Kosten dafür sollten sich eigendlich in grenzen halten, da bei einer 1996 errichteten anlage von getrennter null und erde zumindest in den abgangsseiigen stromireisen auszugehen ist...

ich sag mal, je nach dem wie viel platz in der verteilung ist, wie die automaten auschauen etc. dürfte eine solche Aktion deutlich unter 1000 € ablaufen... mit ein bisschen glück nicht mal ganz die hälfte... aber so weit mag ich mich nicht aus dem fenster lehnen.

timerstyle  07.10.2014, 20:34

Normal kein Problem ein guter FI kostet um die 30-40€ und braucht zum Einbau höchtens 1 Tag (8 Stunden). Also lohnt sich auf jeden Fall! ;)

wollyuno  07.10.2014, 21:25
@timerstyle

8 std.halt ich für übertrieben bei normaler unterverteilung und am besten wie peppi schreibt über den vorhandenen klemmen

Peppie85  08.10.2014, 05:24
@timerstyle

8 stunden sind etwas übertrieben. der verteiler selbst muss nicht neu. die kabel aufteilen, die nullen für 2 FI Schalter suchen. ein paar neue Sicherungen einbauen und die hauptverdrahtung im Verteiler... das ist ein Job von 3, maximal 4 stunden für eine person....

lg, Anna

In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher Fi) seit Mai 1984 für Räume mit Duschen oder Badewannen in Neubauten vorgeschrieben, die dafür zuständige VDE ist die DIN VDE 0100-701. Die aktuell ist die Ausgabe 2008-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Räume mit Badewanne oder Dusche“

Das betrifft alle Stromkreise im Bad, ausgenommen solche für fest angeschlossenen Wassererwärmer (Boiler, Durchlauferhitzer)

Wenn im Unterverteiler noch etwas Platz ist, dann kann man eventuell den Leitungsschutzschalter durch eine LS-RCD Kombination (RCBO) tauschen. Ansonsten muss der Elektriker die Stromkreise so umverdrahten, dass sie über den RCD geführt werden

Ab dem 01.06.2007 ist ein FI erst Pflicht an allen Steckdosenkreisen bis 20A, die für Laien (jedermann) zugängig sind. Davor wars eher freiwillig. Manche habens manche nicht. Wenn du nichts geändert hast an deinen Stromkreisen besteht bestandsschutz - das heißt: du bist nicht verpflichtet einen FI nachzurüsten. Sobald du eine Steckdose irgendwo einbaust musst du einen FI nachrüsten. Am sinnvollsten gleich für alle Stromkreise.

Laut VDE:

Nach der neuen DIN VDE 0100-410, die am 01.06.2007 erschien, müssen alle Steckdosenstromkreise bis 20A, die für die Benutzung durch Laien oder zur allgemenen Verwendung vorgesehen sind , mit einem FI/RCD <=30mA geschützt werden. Ausnahme: Steckdosen für bestimmte Verbraucher (Kühlschrank...), dies müssen dann aber entsprechend gekennzeichent werden!!

LG

Amixe  12.10.2014, 01:16

Zitat : **Verwendung vorgesehen sind , mit einem FI/RCD <=30mA geschützt werden. Ausnahme: **Steckdosen für bestimmte Verbraucher (Kühlschrank...), dies müssen dann aber entsprechend gekennzeichent werden!!**** Zitat Ende Prima wo steht das mit den Ausnahmen die gesondert gekennzeichnet werden müssen ? In der Norm habe ich das nicht gefunden , einzige Ausnahme fest angeschlossene Geräte sowie Steckdosen über 32A

Amixe  12.10.2014, 01:23
@Amixe

oder anders gefragt, wie verhindere ich das in der Steckdose vom Kühlschrank ne dreifachsteckdose eingesteckt wird und der Strom z.B unter dem Küchenschrank mitbenutzt wird, ohne das ich den Kühlschrank fest anschliesse?

raroc 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 21:02

Das ist mir bekannt. Aber es handelt sich ja um das Badezimmer also um einen Feuchtraum und ich dachte dies wäre schon viel länger Vorschrift.

timerstyle  07.10.2014, 21:05
@raroc

Laut VDE ist es erst ein Feuchtraum, wenn er weder beheizbar, noch belüftbar ist ;)

timerstyle  07.10.2014, 21:08
@timerstyle

kleine Korrektur:

In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter seit dem 1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten gefordert (einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter)

Ansonsten wars keine pflicht so wars. Seit 2007 dann in allen Steckdosenkreisen bis 20 A ;) Sorry

raroc 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 21:09
@timerstyle

Okay ich war der Meinung dass ein FI Pflicht wäre sobald sich in dem Raum ne Dusche befindet

Edit: Du warst schneller ;)

timerstyle  07.10.2014, 21:12
@raroc

Naja bin auch noch am lernen :P

wollyuno  07.10.2014, 21:28
@timerstyle

bei uns wurden schon ab 1973 FI eingebaut für alles,hat der versorger verlangt sonst gabs keinen zähler.gut die alten waren noch 0,5ampere

timerstyle  08.10.2014, 21:12
@wollyuno

ja gut, 0,5 Ampere sind nur zum Brandschutz da nicht zum Personenschutz, jedoch kann ich das jetzt nicht ganz glauben, denn wenn man einen Zähler beantragt braucht man eine angeschlossene Zuleitung am Verteiler und ne Erdung. Der Rest juckt den Stromversorger kein bischen ;)

LG