2 Rechner steuerlich absetzen
Hallo,
ich habe in diesem Jahr 2 Rechner zu beruflichen Zwecken angeschafft. Den ersten, einen Desktop, für mein Home-Office Anfang diesen Jahres. Jetzt brauchte ich auch noch einen Laptop für unterwegs. Für beide stellt mir die Firma eine Bestätigung aus, dass sie hauptsächlich beruflich genutzt werden und zu diesem Zweck angeschafft wurden. Aber kann ich denn überhaupt 2 Rechner auf drei Jahre verteilt absetzen oder geht immer nur einer?
thx, tom
3 Antworten
Wenn die Geräte jeweils unter 1000 Euro liegen, so kannst Du die sogar in einem Rutsch absetzen. Habe ich so gemacht (mein Steuerberater) und bekam reichlich wieder. Ansonsten geht das auch so wie Du beschrieben hast. Es muss nur deutlich sein das das eine Gerät stationär ist und das andere Mobil. Zudem dient es natürlich auch der Datensicherung, da beide Geräte selbstverständlich synchronisiert sind ;-)
Ist sie nicht.
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Erstens gilt bei Anschaffungen bis 1.000 Euro noch immer der § 6 (2a) EStG, wahlweise aber bis 410 Euro der § 6 (2).
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Und zweitens sind wir hier bei den 19er Einkünften, da kommen wir gar nicht in den § 6, sondern bleiben im § 9 (1) Nr 7 hängen mit der Folge, dass wir eine zwingende GWG-Grenze von 410 Euro haben und die 1.000 - Euro-Grenze so oder so nicht anwendbar ist.
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Die Antwort ist also fachlich falsch, weil sie nicht den Unterschied zwischen 19er und 15er/18er Einkünften berücksichtigt.
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Sie wäre auch bei 15/18er Einkünften falsch, weil auch die GWG-Poolabschreibung keine Abschreibung "auf einen Rutsch" ist, sondern eine auf 5 Jahre verteilte Rechengröße ist.
Oh, dann verklage bitte mein Finanzamt. Denn die haben es über berufsbedingte Aufwendungen und den Geld -Wert - blafasel anerkannt. Ohne das keine Arbeit. Das sind eben berufsbedingte Aufwendungen. Aber ich sehe schon das Du der Kategorie zuigehörst: "Der Mind, der stets verneint".
mfg
DASS die Aufwendungen anerkannt werden, steht ja außer Frage. Und wenn das FA deine Aufwendungen wie im ersten Kommentar beschrieben anerkannt hat, dann ist entweder der Sachverhalt anders oder das FA hat die Erklärung eben nur "durchgewunken".
Kann ja sein, dass das FA die Erklärung des Fragestellers ebenfalls ohne weitere Prüfung (und am Gesetz vorbei) als Grundlage für die Festsetzung nimmt. Was der Fragesteller letztlich einreicht, unterliegt ja seiner Entscheidung.
Nur die Rechtslage ist eben eine andere.
Das beantwortet Dir Dein Steuerberater, der Hilfeverein oder das Finanzamt.
Ich habe nur gute Erfahrungen mit der Beratung beim FA.
Ein Schneider könnte auch zwei Nähmaschinen absetzen.
Wie Du für Dich das optimale Ergebnis bekommst, flüstert Dir der Steuerberater oder auch Dein Schbearbeiter beim FA.
Diese Antwort ist optimal. DH