2 Jahres Mietvertrag früher kündigen?

6 Antworten

Ist es ein gegenseitiger/wechselseitiger Kündigungsverzicht?

Nur wenn der Vermieter einverstanden ist, könnt Ihr  bei einem Mietvertrag mit gegenseitigen Kündigungsverzicht rauskommen.

Schildert dem Vermieter Eure Situation, denn er will bestimmt Mieter haben die sich die Wohnung leisten können.

Hallo Saskia,

ich denke schon, dass es wichtige persönliche Gründe sind, nach denen das Mietverhältnis früher gekündigt werden kann. Allerdings wirst du es sehr genau begründen müssen. Einfach nur sagen, aus beruflichen Gründen reicht nicht. Stell dir vor, du bist in einem Gericht und sollst den Richter überzeugen, dass es sich um wichtige Gründe handelt, die die Klausel im Mietvertrag erfüllen.

Ich habe das jetzt absichtlich mit dem Gericht erwähnt, denn es kann wirklich sein, dass es nötig sein könnte. Wenn du die Begründung hast, dann schreib sie dem Vermieter in einem Brief. Vielleicht überzeugt es ihn dann.

Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, dass ihr vorzeitig aus dem Vertrag kommt, wenn ein Nachmieter gefunden ist. Das muss der Vermieter nicht akzeptieren, aber als Verhandlungsbasis könntest du es vorschlagen.

. Die harte Wahrheit: Vorzeitig Kündigen ist nicht möglich.

Verträge sind prinzipiell einzuhalten und damit auch die darin vereinbarten „Vertragslaufzeiten“. Hat man sich daher z.B. in einem Zeitmietvertrag wirksam verpflichtet, die Mietsache für eine bestimmte Dauer anzumieten, oder für einen gewissen Zeitraum vertraglich auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, muss man sich grundsätzlich auch daran festhalten lassen. Ist der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen ein.

Beispiele für mögliche Ausnahmefälle:

Der abgeschlossene Zeitmietvertrag ist unwirksam z.B. wegen mangelnder Schriftform bei Vertragsschluss;Der formularmäßig

 

vereinbarte Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

 

geht über einen Zeitraum von 4 Jahren hinaus (BGH: Urteil vom 06.04.2005, Az: VIII ZR 27/04);Es besteht ein Grund zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung;

2. Einen „guten“ Nachmieter finden (und dem Vermieter vorstellen)

Eine weitere potentielle Möglichkeit vor Ablauf des Mietverhältnisses aus dem Vertrag entlassen zu werden, ist die Stellung eines Nachmieters, welcher in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten bereit ist und der vom Vermieter akzeptiert wird.

Wichtig: Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (Nachmieterklausel) muss sich der Vermieter nicht darauf einlassen, einen Nachmieter in den Mietvertrag aufzunehmen und den Vormieter zu entlassen.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vorzeitig-kuendigen/

Bitte den Wortlaut der Klausel hier posten. Möglicherweise ist die Klausel nicht wirksam.

Dann lasst es euch schriftlich vom Amt geben.