2 Azubis, ein Betrieb, unterschiedliche Arbeitszeiten. Zulässig?
Hallo, folgende Situation:
Azubi A und B haben gleichzeitig die selbe Ausbildung angefangen, im selben Unternehmen, allerdings in unterschiedlichen Fillialen. Die Arbeitszeit beträgt 40h/Woche. Beide erhalten das selbe Gehalt und haben gleich viele Urlaubstage. Sie besuchen die selbe Klasse, mit 11 Schulstunden pro Woche, einmal 5h und einmal 6h Unterricht. Azubi A ist 17, rechtlich gesehen muss er an einem Nachmittag frei bekommen, da ÜBER 5h als voller Arbeitstag angerechnet wird. Azubi A hat aber an beiden Schultagen frei. Azubi B ist über 18, muss allerdings nach jedem Unterrichtstag im Geschäft erscheinen. Ist das zulässig oder hat Azubi B ebenfalls ein Recht auf einen freien Nachmittag?
Diese Situation ist im Moment in meinem Betrieb gegeben, Azubi B kam auf mich zu, allerdings weiss ich keine Antwort darauf, kann mir hier jemand helfen? Liebe Grüße
2 Antworten
Ja, das ist zulässig. Das nennt sich Tagesunterricht und nach dem kurzen Berufschuktag sollte man noch arbeiten, aber das kann die Fillialleitung entscheiden, ob der Azubi noch danach kommen soll oder nicht.
Ist das zulässig
Ja, das ist es.
Bei Azubi A gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier ist im § 9 die Anrechnung der Berufsschulzeiten geregelt.
Bei Azubi B sollte man sich mal den § 15 Berufsbildungsgesetz anschauen.
Hier mal ein Link für beide Fälle:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html