Muss man ein Ausbildungsvertrag sofort unterschreiben?
Guten Tag,
ich habe mich bei einigen Unternehmen beworben und bekomme doch einige Vorstellungsgespräche.
Nun Frage ich mich, was passieren würde, wenn man mir dann ein Ausbildungsvertrag vor die Nase setzt, man aber noch die anderen Vorstellungsgespräche absolvieren möchte und sich erst dann entscheiden will.
Wie kann man das einen Unternehmen / dessen Personaler am besten vermitteln, ohne das es negativ ankommt?
5 Antworten
Ein seriöser Betrieb erwartet nicht, dass ein Bewerber sofort einen Ausbildungsvertrag unterschreibt.
Du wirst den Vertrag mitbekommen, ihn in Ruhe durchlesen und dann entscheiden können, ob Du eine Ausbildung beginnen willst oder nicht.
Wenn man Dir eine Frist setzt und Du vom anderen Betrieb noch keinen Ausbildungsvertrag bekommen hast, kannst Du den Vertrag trotzdem unterschreiben.
Ich vermute, es steht nicht drin, dass man den Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung nicht kündigen kann, weil das keinen Sinn macht, da man diesen in der Probezeit (die muss mind. einen Monat dauern) ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos kündigen kann (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Hast Du den Vertrag unterschrieben und bekommst ein besseres Angebot, solltest Du sofort im Betrieb anrufen. Du bedankst Dich dann für den Ausbildungsvertrag, sagst, dass Du ihn aus persönlichen Gründen nicht annehmen kannst, entschuldigst Dich für die Mühe und teilst mit, dass die schriftliche Kündigung noch folgt.
Dann schreibst Du die schriftliche Kündigung und alles ist gut.
Danke fürs Sternchen und alles Gute für die Ausbildung
Hmpf.. , man macht es angehenden Auszubildenden auch nicht einfach.. . Dann werde ich wohl ablehnen, wenn das Unternehmen nicht gerade meine erste Wahl ist. Ist halt auch etwas schlecht, wenn es dann beim Wunschunternehmen nicht klappt. Verzwickte Kiste.
Geh auf Alles und sage zu, aber unterschreibe nicht. Warte solange du warten musst. Irgendwann werden die nachfragen und vielleicht hast du bis dahin deine Antwort.
Außerdem kannst du dich ruhig bei deinem Wunscharbeitgeber melden und nachfragen.
Danke für die Tipps.
Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe?
Bevor Du nachher ohne Ausbildungsvertrag da stehst, kannst Du doch unterschreiben.
Eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung ist legitim und zieht keine "Schadensansprüche" nach sich.
Für den Betrieb ist es besser, man kündigt vorher schon, als dass man die Kündigung am ersten Tag übergibt und geht (was nach § 22 Abs. 1 BBiG möglich ist).
Ich habe das bei uns im Betrieb auch schon gesehen, dass Azubis eingestellt wurden, aber dann doch noch abgesagt haben.
Lass Dir bitte nichts einreden, ich weiß aus Erfahrung, dass eine Kündigung möglich ist ohne dass Du irgendwelche "Strafen" zahlen musst. Ich habe im Betrieb täglich mit Arbeitsrecht zu tun.
Okay. Dann vertraue ich dir ! Danke für die Antwort.
Vor dem 1. Arbeitstag ist das gar nicht so einfach - zumindest rechtlich gesehen.
Könntest Du mir dieses "rechtlich gesehen" mal erläutern?
"Rechtlich gesehen" hat man ein Recht vor Antritt der Ausbildung zu kündigen, wenn im Ausbildungsvertrag nichts davon steht, dass dieser vor Antritt der Ausbildung nicht kündbar ist.
Dass das selten drin steht und die Gründe dafür, habe ich in meiner Antwort erläutert.
Du kannst mir vertrauen. Ich habe täglich mit Arbeitsrecht zu tun und würde das so nicht schreiben, wenn ich mir nicht sicher wäre
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
schätze dass die Firmen die Ausbildungsplätze nicht extra für dich reservieren. Sagt zwischenzeitlich einer zu; isser weg.
man kann auch unterschreiben; wenn einem eine andere Fa. eher zusagt kann man kündigen
Wenn ein Vertrag vorliegt, dann ist der Platz für den Bewerber. Den Vertrag könnte er zum 1. Arbeitstag mitbringen.
Um einen guten Start zu gewährleisten, sind aber wichtigere Dinge von Nöten. Welche Krankenkasse und welches Bankkonto zum Beispiel.
Also bis zum 1. Arbeitstag sollte man sowieso in Kontakt bleiben, um den Start ins Berufsleben zu erleichtern.
Zu unterschreiben und dann den Vertrag nicht antreten geht gar nicht, die Firma kann dann Schadensersatz verlangen, mann nennt das "Kündigung vor Vertragsantritt". Schließlich konnten die mit der Unterschrift damit rechnen, daß sie einen Azubi haben, und num müssen sie nochmal suchen, das kostet Zeit und geld.
"Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz schreibt man schnell schon mal dutzende Bewerbungen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, unterschreibt bei der ersten Zusage gleich einen Ausbildungsvertrag. Doch was, wenn wenige Wochen später eine weitere Zusage kommt, und das von einem Unternehmen, bei dem man viel lieber eine Ausbildung machen möchte? Das ist kein Problem, denn du kannst ein Ausbildungsverhältnis auch kündigen, noch bevor es überhaupt begonnen hat! Allerdings ist es wichtig, dass dies schriftlich passiert! Du kannst also nicht einfach bei einem Unternehmen anrufen und sagen, dass du dich doch noch für einen anderen Ausbildungsplatz entschieden hast! Wichtig ist auch, dass du so früh wie möglich Bescheid gibst, sodass sich diese Firma schnell auf die Suche nach einem passenden Ersatz für dich machen kann! " https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/kuendigung-der-ausbildung-muster-und-beispiele-fuer-azubis.html Anscheinend scheint das zu gehen. Ist halt moralisch zu mindestens fragwürdig.
Ich wundere mich, wie gut Du, also der Fragesteller, Dich tatsächlich in der Materie auskennst. Trotzdem stellst Du hier Fragen und tust ganz unschuldig, als wenn Du überhaupt keine Ahnung hättest. Du willst die GF-Community anscheinend nur veräppeln.
ne das habe ich nur binnen einer halben minute vorhin ergoogelt.
FA? Einfach so kündigen? Würde das nicht schlecht ankommen?
das ist das Problem. aber legitim, man sollte dann aber die Fairness besitzen, das sofort zu regeln.
als Minderjähriger muss ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben; das geht auch zuhause, wenn die Person nicht anwesend ist.
Im Normalfall geben einem die Unternehmen einen gewissen Zeitraum, um den Vertrag ordentlich durchzulesen und zu unterschreiben. Meistens handelt es sich dabei nicht nur um wenige Minuten, sondern ganze Tage und Wochen.
Grundsätzlich erwartet kein Unternehmen, daß ein Bewerber den Vertag sofort unterschreibt, man hat immer eine gewisse Bedenkzeit. Sag einfach, "den muß ich mir erst einmal in aller Ruhe durchlesen, sie hören dann von mir". Aber innerhalb von einer aber allerspätestens zwei Wochen solltest Du ihn dann unterschrieben zurückschicken oder ihnen mitteilen, daß Du Dich anders entschieden hast.
Das musst du nicht und wen das einer mal verlangt sagst du einfach du willst dir den Vertrag erstmal in ruhe durchlesen das dauert ja Dan auch einige zeit wen man das macht Und Dan liest man ganz genau auch das kleingedruckte.
In der Tat ist das wirklich so, dass man nur in der Probezeit ohne Gründe kündigen darf. Vor dem 1. Arbeitstag ist das gar nicht so einfach - zumindest rechtlich gesehen.
Es ist natürlich nicht zu erwarten, dass der zukünftige Arbeitgeber Probleme bereitet, aber wenn er von Natur aus böse ist, dann könnte er dagegen Klagen und Schadensersatzansprüche stellen. Natürlich dann, wenn er andere Bewerber wegen dieser nicht angetretenen Ausbildungsstelle absagen musste.
Persönlich hab ich noch nie von so einem Fall gehört, allerdings gibt es bei Internetanwälten wie bei C. Solmecke (Quelle YT) bereits solche Urteile.