15min zu spät in der Berufsschule aufgrund von Unfall, Soll jetzt 60min früher dort sein am Freitag?
Hallo, es gibt eine neue zu spät kommen Regelung in meiner Ausbildung'sschule. Wer zu spät kommt unabhängig davon wieso und wie lang, Soll nun Freitags 1Stunde früher anfangen und einen Arbeitsauftrag bearbeiten.
Ist das rechtens ? Wenn ja wo steht das ? Vielen Dank
10 Antworten
Ob das SO nun rechtens ist kann ich dir nicht sagen, wird wohl keiner können. denn wir wissen nicht um was genau es geht (Schule, Bundesland, Alter etc)
Fakt ist aber: WARUM man zu spät kommt ist völlig egal. Man muss dafür sorgen, das man pünktlich ist. Gut, ein Unfall kann immer passieren, da kann man im Prinzip nichts dafür. Aber dennoch ist das irrelevant. Es ist auch schwer, unterschiede zu machen: Da war ein Unfall, ok, da kam der Bus zu spät ok. Und wann ist es nicht mehr ok?
Es ist halt im Arbeitsleben so, das der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt. Etwas Fragwürdig ist für mich, da schon das es eine Stunde ist, egal wie lange man zu spät kommt. Aber das kann eventruell noch als "Erziehungsmaßnahme" durchgehen.
Fakt ist, das man zumindest die Zeit, die man zu spät kommt nacharbeiten muss.
WARUM man zu spät kommt ist völlig egal. Gut, ein Unfall kann immer passieren, da kann man im Prinzip nichts dafür. Aber dennoch ist das irrelevant.
Das ist nicht "völlig egal" oder "irrelevant"!
Wenn die Verspätung objektiv dem Arbeitnehmer nicht angelastet werden kann (wie z.B. hier aufgrund eines Unfalls), dürfen sich für den Arbeitnehmer daraus keine von Dir so genannten "Erziehungsmaßnahmen" ergeben (also keine Strafen, Abmahnungen usw.).
Nachzuholen ist die Zeit dennoch, denn auch bei unverschuldeter Verspätung kann sich der Arbeitnehmer nicht auf BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung".
Da war ein Unfall, ok, da kam der Bus zu spät ok.
Das sind zwei völlig verschiedene Verspätungsgründe.
Ein verspäteter Arbeitsbeginn aufgrund einer "Busverspätung" ist völlig anders zu bewerten als aufgrund eines Unfalls (wenn nicht der die Ursache für die Verspätung ist).
Hier setzt die Rechtsprechung voraus, dass der Arbeitnehmer die Busverbindungen unter Berücksichtigung möglicher Verspätungen - wie sie eben "üblicherweise" im Personennahverkehr vorkommen können - wählt, damit es nicht deswegen zu einem verspäteten Arbeitsbeginn kommt.
Fakt ist, das man zumindest die Zeit, die man zu spät kommt nacharbeiten muss.
Das allerdings ist richtig.
Hier handelt es sich um eine Ausbildung ( erwachsenen Bildung mit Vergütung und betrieblichen Anteil) sprich Arbeitszeit
So sieht es aus, Du bekommst auch die Schulzeit vergütet und nicht nur während Du im Betrieb bist.
es gibt eine neue zu spät kommen Regelung in meiner Ausbildung'sschule
Es wurde doch von Dir akzeptiert, da Du die Schulregeln unterschrieben hast.
Im Arbeitsleben gibt es halt andere Regeln.
Im Arbeitsleben gibt es halt andere Regeln.
Was hat der geschilderte Sachverhalt mit "Regeln im Arbeitsleben" zu tun?
Es gehört wohl kaum zu diesen "Regeln", eine 15-minütige Verspätung mit 1 zusätzlichen Stunden auszugleichen!
Diese Antwort ist einfach nur "Schrott"!
Aber sie ist mal wieder eine typische blackforestlady-Antwort, die - wie meistens - nur die eigene individuelle Meinung zu einem Thema widerspiegelt, mit der eigentlichen Fragestellung aber überhaupt nichts zu tun hat!
blackforestlady ja, Schulen machen viele Dinge die sie nicht dürfen.
Diese Regelung würde Mitte 2. Lehrjahr uns vorgegeben, akzeptiert hat die nicht einer von uns, unterschrieben genauso wenig. Und mir geht es weiterhin darum das sich 45 min in Lust auflösen
Ist das rechtens ?
Schlicht und einfach: Nein!
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es in Deinen Möglichkeiten gelegen hätte, die Verspätung zu vermeiden (wie z.B. durch eine frühere Busverbindung oder durch ein früheres Losfahren mit dem eigenen Fahrzeug, weil man immer mit Verkehrsbehinderungen, Staus rechnen muss) oder eben nicht (weil ein schwerer Verkehrsunfall mit Straßensperrung eben nicht wie der "gewöhnliche" Stau einkalkulierbar ist).
Im ersten Fall (gewöhnlicher Verkehrsstau) dürfte der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, im zweiten Fall (nicht einkalkulierbarer Unfall) nicht!
In beiden Fällen allerdings kann der Arbeitgeber das Nachholen der versäumten Arbeitszeit verlangen (entsprechend gilt das auch gegenüber der Berufsschule).
Solche "Erziehungsmaßnahmen, wie Du sie hier beschreibst (15 Minuten Verspätung, dafür 1 Stunde zusätzliche Arbeiten erledigen), sind jedenfalls nicht erlaubt - unabhängig davon, was der Grund für die Verspätung ist.
Eine andere Frage ist es allerdings, wie Du Dich mit Deinem Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen willst oder kannst.
Rechtens ist das nicht und normal unzulässig.
In einer Ausbildung darf man eine gewisse Zahl von Arbeits- und Schulstunden nicht überschreiten!
Es darf keine Bedingung sein, 1h früher in der schule zu sein. Falls der Lehrer das fordert, dann musst du dies nicht befolgen und du hast keine Konsequenzen (außer ein schlechtes Verhältnis mit dem Lehrer) zu befürchten.
Seid ihr dort nicht alle schon erwachsen? Man darf in der Schule fehlen solange man will, wenn man eine Entschuldigung schreibt oder krank ist.
Ich würds einfach nicht machen. Dir kann doch niemand etwas wegen einem Unfall zu Schulden kommen lassen.