Gibt es 14-Tage Rückgaberecht bei Handyverträgen?

5 Antworten

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Ein Rückgaberecht besteht nur bei Abschlüssen eines Vertrages oder Bestellung eines Kauf-Artikels. Du hast offensichtlich eine Ersatzkarte oder eine neue Simkarte mit neuer Rufnummer bestellt. Die Bestellung einer Ersatzkarte (mit selber Rufnummer) unterliegt nicht der Rücknahmepflicht, aber die Bestellung einer weiteren Simkarte mit neuer Rufnummer unterliegt eigendlich dem Fernabgabegesetz und schliesst ein14 tägiges Rückgaberecht ein. Aber wie das bei Bestellung über dein "Login" auch so ist, kann ich nicht mit Bestimmung sagen.

Bei einem Fernabsatzgeschäft hast du immer 14 Tage rückgaberecht, esseidenn es ist ein Privatverkauf, dann natürlich nicht ^^

Beim Kauf im Internet hast Du 14 Tage Rückgaberecht, ab dem Tag an dem Dir die Ware zu gegangen ist, oder hätte zu gehen können (Postlagernd).

Somit kannst Du den Vertrag, wenn er im Internet abgeschlossen wurde noch widerrufen.

Du hast das Recht die Ware zu prüfen, aber öffnest Du die SIM-Verpackung
und nimmst die SIM raus, dann hast Du verloren. Schon die Öffnung der
SIM-Verpackung gilt als Vertragsbestätigung.

Anderst sieht es aus, wenn Du den Vertag im Laden abgeschlossen hast. Dort hast Du kein Widerrufsrecht.

Wenn du das Paket im Internet bestellt hast, dann gilt das Rückgaberecht erst ab dem Augenblick, wo du die Ware zur Prüfung zu Hause hast. Also ab dem Moment, wo du das Paket in Empfang nimmst nimmst. Ab dann zählen die 14 Tage. Das hat damit zu tun, dass du das Produkt erst prüfen kannst, wenn du es wirklich in Händen hältst. Wenn du das Produkt hingegen im Geschäft gekauft hast, dann hast du kein Rücktrittsrecht, weil du die Ware ja vor Ort hättest prüfen können.

Nein, jibt es nicht.

sorenReply 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 12:41

hey, du scheinst mehr zu wissen, als du schreibst. Ich würde mich über eine ausführlichere Antwort freuen.