Reicht eine Kopie der MVV Fahrkarte und der Kontoauszug für die Steuer?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Kopie des Tickets und Kontoauszüge reichen.

ABER: Bitte keine Belege mehr zur Einkommensteuererklärung dazulegen. Das ist ausdrücklich nicht mehr erwünscht (Stichwort: Bürokratie-Abbau). Das Finanzamt meldet sich bei Ihnen, falls es Nachweise sehen will. - Bis dahin brauchen Sie also erst Kopien zu machen, wenn das Finanzamt Belege sehen will. - Und das ist in Ihrem Fall erfahrungsgemäß unwahrscheinlich.

Spar dir das. Du kannst unabhängig vom benutzen Verkehrsmittel die sogenannte Pendlerpauschale von 30 Cent geltend machen. Einen Nachweis brauchst du nicht.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 16:27

Pendlerpauschale sind nur 5 Kilometer. Da kommt nicht viel raus.

PatrickLassan  24.09.2021, 16:30
@Chrissi35de

Und wie viel kommt raus, wenn du die Kosten für deine Fahrkarte angibst? Solange du mit deinen gesamten Werbungskosten unter 1.000 € im Jahr bleibst, wirken sie sich steuerlich sowieso nicht aus.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 16:53
@PatrickLassan

441 €. Wenn zu den Werbungskosten nicht noch meine Riester Rente gehört, sieht es da schlecht aus. Ich habe schon befürchtet, dass da nicht viel zu holen ist. Ich komme wohl nicht über die 1000 €.

PatrickLassan  24.09.2021, 16:54
@Chrissi35de

Die Riester-Rente gehört nicht zu den Werbungskosten.