Reicht eine Kopie der MVV Fahrkarte und der Kontoauszug für die Steuer?
Hallo, ich mach gerade meine Steuer. Jetzt geht es um Nachweise für meine Fahrkarte für den MVV. Reicht es, wenn ich eine Kopie meiner Fahrkarte mache? Es ist ein Jobticket, eine Plastikkarte, ohne Name und Preis. Ich würde eine Kopie meines Konto-Auszugs dazu legen.
2 Antworten
Ja, Kopie des Tickets und Kontoauszüge reichen.
ABER: Bitte keine Belege mehr zur Einkommensteuererklärung dazulegen. Das ist ausdrücklich nicht mehr erwünscht (Stichwort: Bürokratie-Abbau). Das Finanzamt meldet sich bei Ihnen, falls es Nachweise sehen will. - Bis dahin brauchen Sie also erst Kopien zu machen, wenn das Finanzamt Belege sehen will. - Und das ist in Ihrem Fall erfahrungsgemäß unwahrscheinlich.
Spar dir das. Du kannst unabhängig vom benutzen Verkehrsmittel die sogenannte Pendlerpauschale von 30 Cent geltend machen. Einen Nachweis brauchst du nicht.
Und wie viel kommt raus, wenn du die Kosten für deine Fahrkarte angibst? Solange du mit deinen gesamten Werbungskosten unter 1.000 € im Jahr bleibst, wirken sie sich steuerlich sowieso nicht aus.
441 €. Wenn zu den Werbungskosten nicht noch meine Riester Rente gehört, sieht es da schlecht aus. Ich habe schon befürchtet, dass da nicht viel zu holen ist. Ich komme wohl nicht über die 1000 €.
Die Riester-Rente gehört nicht zu den Werbungskosten.
Pendlerpauschale sind nur 5 Kilometer. Da kommt nicht viel raus.