1. Mahnung bekommen - Ab wann beginnt die Zahlungsfrist?
Hallo, habe gestern am 09.04. eine Mahung von Kabel Deutschland erhalten. In dieser steht das ich den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage überweisen soll. Ansonsten wird mein Anschluss gesperrt und eine Freischaltung, nach erfolgreichem Zahlungseingang, würde extra Gebühre kosten. Das Schreiben ist am 04.04. erstellt worden. Beginnt die Frist nun ab dem 04.04. oder ab Erhalt des Briefes, also dem 09.04.? Bisschen blöd wenn das direkt über Ostern versendet wird. Außerdem was heißt 7 Tage? Müsste es nicht 7 WERKtage heißen? Oder zählt wirklich das Wochenende mit?
Danke!
9 Antworten
Es ist so kalkuliert, dass ab Zustellung zählt. Aber es käme ggf. auch noch eine zweite oder vielleicht sogar dritte Mahnung.
Sollte jetzt egal sein! Sieh zu, dass Du das bezahlt bekommst, bevor es teurer wird!
Mahnfristen stehen weitgehend im Ermessen des Mahnenden. Man könnte auch zwei Wochen oder 10 Tage oder ähnliches setzen. Eine Mahnung ist kein rechtsmittelfähiger Rechtsakt und ist in seinen Details und Folgen nicht einklagbar oder diskutierbar! Der eigentliche Rechtsakt (Forderung von Kabel Deutschland) lag davor. Regelmäßig wird bei einem gewöhnlichen Brief (Sendung) ein Zugang am dritten Tag nach Aufgabe zur Post angenommen (Verwaltungszustellunggesetz). Insoweit räumen Mahnende vom Ausdruck mehr als 7 Tage ein, bevor der entprechenden Auftrag zur Sperre erteilt wird. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit einer Sperre ist a. Tag/Zeitpunkt der Sperre und b. Wertstellung/Buchung des Zahlung auf dem Konto von Kabel Deutschland. Wenn das Geld dort angekommen ist, darf ab diesem Tag nicht mehr gesperrt werden.
Aber das schafft die Bank niemals in der kurzen Zeit
Warum?
Dafür wollen die eine "Selbstzahlergebühr" so wie sie es selber nennen in höhe von 2,50€ für JEDE Überweisung. Desweiteren bekomme ich jetzt meine Rechnungen in Papierform und auch dafür wollen die 2,50€! Ich finde das eine Frechheit, ist das rechtens?
So "Selbstzahlergebühren" wurden schon mehrfach vor Gericht zerpflückt. Die sind definitiv nicht durchsetzbar. Zwar könnte dir der Aufwand für Papierrechnungen durchaus in Rechnung gestellt werden, aber 2,50€ für Briefporto und Papier ist zu hoch. Davon abgesehen darf es aber keinesfalls von dir erzwungen werden.
Die Gebühr ist sicherlich nicht zu hoch. Pauschalen analog zu Mahngebühren sind in dieser Höhe völlig angemessen. Wenn dies vertraglich so vereinbart ist, wird auch hier kein Gericht was anderes entscheiden.
7Tage = 7 Tage nicht Werktage.
Die Frist läuft ab Datum Erstellung der Mahnung also 04.04
Das finde ich aber eigentlich auch nicht üblich, stellen Sie sich vor man befindet sich im Urlaub sei es für eine oder zwei Wochen. Dann hat man schon versch***en.
Wenn man sich für ein oder zwei Wochen im Urlaub befindet, muss man dafür sorgen, dass jemand Vertrautes den Briefkasten lehrt. Das ist die normale Gefahr des Lebens, dass in diesem Zeitraum wichtige Post ankommt. Darauf nimmt niemand Rücksicht.
Meintest du "leert"?
Die Frist beginnt eigentlich ab Erhalt des Briefes. Ob es 7 Tage oder 7 Werktage sind bin ich mir grad nicht sicher
Wie gesagt, ich habe nur Angst das mein Anschluss gesperrt wird. Wenn die Frist mit der Erstellung der Mahnung beginnt, sollte das Geld morgen drauf sein. Aber das schafft die Bank niemals in der kurzen Zeit. Sind denn solche Gebühren zum wieder Freischalten rechtlich i.O.? Und außerdem muss ich jetzt immer per Überweisung überweisen weil der Lastschriftauftrag automatisch erloschen ist. Dafür wollen die eine "Selbstzahlergebühr" so wie sie es selber nennen in höhe von 2,50€ für JEDE Überweisung. Desweiteren bekomme ich jetzt meine Rechnungen in Papierform und auch dafür wollen die 2,50€! Ich finde das eine Frechheit, ist das rechtens?