Darf ein Anwalt ein Arbeitsvertrag einsehen?--> Unterhalt
Die Höhe der Unterhaltsbezahlung muss neu berechnet werden, da ein Arbeitswechsel anstand.
Jetzt verlangt der Anwalt neben der Lohnabrechnung noch Einsicht in den Arbeitsvertrag. Darf er das ? Mit welchem Grund ?
2.Frage nur eine einzige Lohnabrechnung darf doch nicht als Berechnungsgrundlage genommen werden , oder ?
Vielen Dank
10 Antworten
Ja, er darf das. Die Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem BGB (Paragraph hab ich gerade nicht im Kopf). Demnach sind Unterhaltspflichtige und Unterhalsberechtigte sich gegenseitig mindestens alle 2 Jahre zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet, damit die Unterhaltshöhe korrekt berechnet werden kann.
Naja, insoweit es das Gehalt und die Arbeitszeit betrifft schon.
Das Einkommen zählt, nicht die Arbeitsbedingungen. Ersteres ist auch anders nachweisbar.
Naja, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um Unterhalt zu zahlen, dann ist dem Unterhaltspflichtigen ggf. noch ein Nebenjob zumutbar, um die 48 Stunden voll zu machen. Und dafür braucht man dann auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Ein Anwalt fordert sich sowas ja weder aus Schikane noch aus Jux und Dollerei an.
nein. Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Provisionsregelungen etc. stehen im Vertrag, nicht in der (z.B.) Oktober-Abrechnung.
Im Arbeitsvertrag sind oft einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni, ... vermerkt. Durch geschickte Auswahl von Monatsabrechnungen könnten solche Zahlungen unterschlagen werden.
Aus meiner Sicht hätte man eine Bringschuld solcher Informationen!
Und einfordern erscheint mir berechtigt!
Es ghet um Geld für das gemeinsame Kind!
Soll das Kind denken,
es wurde von seinem eigenen Vater/ seiner eigenen Mutter betrogen?
Wenn sich beim neuen Arbeitsplatz das Einkommen verringert hat, darf man feststellen, ob es sich überhaupt um eine volle Stelle handelt... Wenn dazu die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag erforderlich ist, ist das sicherlich möglich. Wenn man dadurch eine (teure) Gerichtsverhandlung vermeiden kann, sollte man sich nicht dagegen wehren.
Der Hintergrund ist, daß der Unterhaltsverpflichtete seine Möglichkeit, den Unterhalt zu zahlen, nicht dadurch einschränken darf, daß er einfach nicht mehr so viel arbeitet... Bei einer Teilzeitbeschäftigung wäre er gehalten, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen.
(Eine andere Begründung, den Arbeitsvertrag einsehen zu wollen, fällt mir gerade nicht ein.)
Berechnungsgrundlage sind normalerweise die zurückliegenden 12 Monate. Bei einer erheblichen Einkommensänderung muß man natürlich eine andere Lösung finden. Dazu gehört dann aber, eine Hochrechnung für das Jahreseinkommen zu finden.
Dann lass Dir doch eine Verdienstbescheinigung von Deinem Arbeitgeber ausstellen. Wenn Du den Vertrag nicht zeigen möchtest, gibt es ja sicher einen Grund dafür und genau deshalb möchte der Anwalt Einsicht nehmen.
Der Unterhaltsverpflichtete ist in der Pflicht umfassende Auskunft zu erteilen. Insbesondere dann, wenn der Mindestkindesunterhalt nicht gezahlt wird.
Es geht sicherlich um die Wochenarbeitsstunden.
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Daher würde ich ihm eine Kopie des Vertrages geben, in der alles bis auf das Gehalt und die Arbeitszeit geschwärzt ist.
Daraus ergibt sich nicht das Recht den Arbeitsvertrag einsehen zu dürfen.