Hallo,
nehmen wir mal an, man bekommt durch die Anmeldung eines Gewerbes (Einzelunternehmen) im Nebenerwerb eine neue Steuernummer zugeteilt, die für die Einkommenssteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gültig ist. Über diese Steuernummer macht man immer seine normale Einkommenssteuererklärung als Arbeitnehmer und füllt auch die dementsprechende Anlage G aus. Paar Jahre später meldet man sein Gewerbe ab.
Muss man nun wieder die alte Steuernummer (die vor der Gewerbeanmeldung) für seine Einkommenssteuererklärung aus nicht selbständiger Arbeit verwenden oder gilt nach wie vor noch die neue Steuernummer weiter?
Viele Grüße