Vor 3 Jahren habe ich mir von einer ehemaligen Freundin einen Mixer ausgeliehen. Ich wollte diesen zügig nach paar Tagen zurückgeben, allerdings hat mich die Freundin immer wieder abgewiesen, dass sie keine Zeit hätte, sich zu treffen. Nach 15maligem Anschreiben meinerseits, hatte ich irgendwann keine Lust mehr, ihr hinterherzurennen, denn es war/ist ja schließlich ihr Eigentum.
Nun frage ich mich, ob der Mixer irgendwann mir gehört, d.h., ob es da eine sogenannte Verjährung gibt?
Bevor blöde Kommentare kommen: Ich habe ihr 15x angeboten, sich bei mir, bei ihr, in der Stadt, oder sonst wo zu treffen. Sie hat meine Angebote jedes mal abgelehnt.
Das einzige „Entgegenkommen“ von ihr war mir ihre Anschrift in einer Whatsappnachricht runterzuklatschen und zu sagen, dass ich ihr das per Post zukommen lassen soll und die Kosten nicht so hoch wären. Ich empfand jenes als mehr als frech und habe ihr gesagt, dass ich es nur tun werde, wenn sie für die Kosten aufkommt. Danach war Funkstille.
Das Ganze ist wie gesagt 3 Jahre her.
Bitte helft mir.