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Hartz 4 Sozialschmarotzer und Mietnomaden

Gibts doch nicht!

Seid drei Monaten (seit Mai 2011) bekomme ich als Vermieter einer Wohneinheit keine Miete von einer Hartz IV-Empfängerin.

Die zuständige Stelle die Agentur für Arbeit in Göppingen zahlt ihr trotzdem die Juli 2011 Miete aus, obwohl ich am 6. Juni 2011 die Anklageschrift (fristlose Kündigung und Räumungsklage) im sogenannten Kundenraktionsmanagement vorgelegt hatte. Daraufhin geht die Sachbearbeiterin doch tatsächlich in den Urlaub, welches ja auch legitim ist, jedoch legt sie die Akte beiseite und unternimmt garnichts. Nach ihrem Urlaub der nach dem 20. Juli 2011 endete, hatte sie keine Möglichkeit mehr die Leistungen für Unterkunft und Heizung zurück zu ziehen. Da Daten für eine Sperrung von Leistungen nach Angaben der Agentur nur bis zum 20ten jeden Monats vollzogen werden können. Welch eine Ironie.

Wie geht das? Eine staatliche Stelle die dem öffentlichem Recht untersteht, arbeitet so schlampig. Dieser Betrug den diese Hartz IV-Empfängerin durchzieht. Seit drei Monaten keine Miete zu bezahlen. Und die Agentur in Göppingen gibt mir als Antwort "da können wir leider nichts machen". Diese Agentur gibt den Hartz IV-Empfängern einen Freibrief zur Schmarotzerei und Mietnomadentum. Gelder werden weiterhin ausbezahlt obwohl sie offensichtlich Zweckentfremdet werden. Man tut nichts. Man plädiert papagaienhaft auf den Datenschutz. Lächerlich!

Hartz IV, Hartz4, Miete, Mietrecht, KdU
Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

baby, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Schwangerschaft, umzug, Umzugskosten, KdU