Ja, das muß auch ein ALG2-Bezieher bezahlen!

Er muß Zuzahlungen bis zu einer Grenze von 2% von seinem Jahreseinkommen (ausgenomen sind chronisch Kranke, bei denen verringert sich das auf 1%)selbst bezahlen. Das wären ungefähr 84,-€ im Jahr. Alle Zuzahlungen, die er darüber hinaus leistet, kann er sich von seiner Krankenkasse zurück holen. Zu den Zuzahlungen gehören auch die Zuzahlungen für Medikamente und die jeweiligen Praxisgebühren! Wenn die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, alle Belege an die Krankenkasse einreichen und für den Rest des Jahres eine Freistellung beantragen.

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Ich würde von einem Pachtvertrag mit Brauereivertrag abraten. Denn Du bist dann nicht nur auf die Abnahme deren Produkte verpflichtet, sondern, was noch viel schwerer wiegt, nach einer gewissen Anlaufzeit versucht die Brauerei den Absatz zu forcieren. D.h. daß sie versuchen Dir ins Geschäft reinzureden und Dir Vorschriften bzgl. Werbung, betrieblichen Ablauf u.ä. zu machen. Zum anderen, nur als Beispiel, manche Brauereien führen kein Coca-Cola, sondern eben ein Eigenprodukt oder Pepsi oder Africola. Was machst Du nun, wenn Deine Kundschaft auf Coca-Cola besteht? Du kannst nicht einfach zum Getränkemarkt fahren um dort ein paar Kisten zu kaufen. Du bist auf die Abnahme von der Brauerei verpflichtet. Nun wird die Brauerei das Coca-Cola vom Getränkemarkt kaufen und dieses mit überhöhten Preisen an Dich weitergeben.

Es gibt nur sehr wenige Brauereien, deren Produkte sich von selbst verkaufen. Nur dort wirst Du keinen Vertrag bekommen, weil die Wirte ihren Vertrag dort nicht freiwillig aufgeben, sondern daran festhalten, bis man sie mit den Füßen voran aus der Kneipe trägt. Und bei solchen Brauereien sind die Wartelisten länger als die Autobahn A7!

Da meine Eltern früher selbst eine Kneipe betrieben, weiß ich wovon ich spreche.

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