Die Frage des Anstandes Hin oder Her, ist ihm anscheinend Egal!?! Ich würde ihn auf die Unterhaltspflicht lt.Gesetz verweisen, eine Möglichkeit ist auch das Schiedsgericht. Da ist meistens eine Einigung/Beratung möglich, vor allem nicht so teuer!

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Die Betonung liegt bei ehelichen Haushalt und nicht auf Lebensgemeinschaft!!!!! Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

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Der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung reguliert, sie wird aber noch einen schriftlichen Schadensverlauf von Dir verlangen. Voraussetzung für die Übernahmen, die V.-Beiträge wurden gezahlt.

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