Werde Mitglied beim VdK, Monatsbeitrag 5€,( nach 3 monatiger Mitgliedschaft?), helfen sie Dir mit Sicherheit weiter(Falls erforderlich bis zum Verfassungsgericht)Was jeder Anwalt verweigert oder als aussichtslos ansieht! Es wissen nur Leider zu wenige. Hier gibt´s Info;

www.vdk.de

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Der Keller ist Nutzfläche(wie z.B. Abstellkammer, Boden, Balkon, etc.) und somit auch im Mietvertrag gerechtfertigt und anteilig zu berechnen!

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Die Frage des Anstandes Hin oder Her, ist ihm anscheinend Egal!?! Ich würde ihn auf die Unterhaltspflicht lt.Gesetz verweisen, eine Möglichkeit ist auch das Schiedsgericht. Da ist meistens eine Einigung/Beratung möglich, vor allem nicht so teuer!

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Wichtig!Anzeige bei der Polizei erstatten!!!

Innerhalb 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen!

!!! Am sichersten ist bei der Hausbank die Abbuchung vom Konto der Oma zurückholen/widerrufen das ist innerhalb von 6 Wochen ohne Begründung möglich!!!

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Kein Anspruch auf ALG I oder ALG II, Grundsicherung, Krankengeld etc. keine Krankenversicherung!

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Du bist in der Beweispflicht(Begründung, Zeugen Tatsache, Anzeige z.B. beim Hotelbetreiber, Reiseleiter, ärztliches Attest, u.s.w.)ist dies gegeben dürfte es kein Thema sein!

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In so einem Fall erhält man ja bei der Ankunft/Landung/Aus-checken eine Bestätigung( Verlust, Fehlleitung, etc.) der entsprechenden Airline. Mit dieser dürfte es kein Problem sein, einen Schadenersatz-Anspruch geltend zu machen!

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Es hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, ob Grillen uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich und/oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu gestatten ist. Schau mal in die Hausordnung/Vereinbahrungen des Mietvertrages!

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Wenn in jedem Zimmer ein eigener Fernseher, Radio, PC, Laptop vorhanden ist, MIT SICHERHEIT, NEIN!

Alle aufgeführten Geräte sind Gebührenpflichtig, für den jeweiligen WG - Bewohner.

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Falls Du Haftpflichtversichert bist sofort melden, sie kommen für den Schaden auf! Eventuell auch eine vorhandene Hausratversicherung, das ist Vertragsabhängig(unbedingt nachlesen). Sollte das alles nicht vorhanden -, bzw.abgeschlossen sein, dann haftet der Verursacher! Der Vermieter ist dafür nicht Haftbar!

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Der Steuerzahler, im Falle der Versicherung gegen Vandalismus, Einbruch, Diebstahl abgeschlossen der dementsprechende Versicherer, ebenso bei Auto - Vollkaskoversicherung der Versicherer, oder auch der überführte Straftäter!

Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen!

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Eventuell findest Du hier weitere Info´s;

http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/freiwillig.htm

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Beim Kochen Herdplatte u. Backofen 5-10 Minuten vorher abschalten(Restwärme nutzen), Zahnbecher(spart Wasser)benutzen, Duschen statt Baden, Lebensmittel nur nach Bedarf(Speiseplan) einkaufen, Tee´s, Kaba, Leitungswasser, statt Limo od. Cola u.s.w.

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Das A und O ist die Privathaftpflichtversicherung, danach Risiko-Lebensversicherung(Sicherung im Todesfall des Versicherungsnehmer´s für die Hinterbliebenen), Berufsunfähigkeit-Versicherung(BU), ist diese zu teuer, dann unbedingt - eine private Unfallversicherung!

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