Hier findest Du eine Mietminderung Tabelle! http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Schau mal hier ein Link zur Info; http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Werde Mitglied beim VdK, Monatsbeitrag 5€,( nach 3 monatiger Mitgliedschaft?), helfen sie Dir mit Sicherheit weiter(Falls erforderlich bis zum Verfassungsgericht)Was jeder Anwalt verweigert oder als aussichtslos ansieht! Es wissen nur Leider zu wenige. Hier gibt´s Info;
www.vdk.de
Der Keller ist Nutzfläche(wie z.B. Abstellkammer, Boden, Balkon, etc.) und somit auch im Mietvertrag gerechtfertigt und anteilig zu berechnen!
Die Frage des Anstandes Hin oder Her, ist ihm anscheinend Egal!?! Ich würde ihn auf die Unterhaltspflicht lt.Gesetz verweisen, eine Möglichkeit ist auch das Schiedsgericht. Da ist meistens eine Einigung/Beratung möglich, vor allem nicht so teuer!
Wichtig!Anzeige bei der Polizei erstatten!!!
Innerhalb 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen!
!!! Am sichersten ist bei der Hausbank die Abbuchung vom Konto der Oma zurückholen/widerrufen das ist innerhalb von 6 Wochen ohne Begründung möglich!!!
Jeder hat das Recht eine EU- Rente zu beantragen, in wie fern diesem Antrag statt gegeben wird ist von der jeweiligen Voraussetzung (Gesundheitszustand, Gutachten, etc.)abhängig!
Die Lastschrift/Abbuchung/Einzugsermächtigung kann innerhalb von 6 Wochen storniert/widerrufen werden.
Geld per Widerruf bei Deiner Bank, zurückholen und die korrekte Rechnung überweisen.
Kein Anspruch auf ALG I oder ALG II, Grundsicherung, Krankengeld etc. keine Krankenversicherung!
Du bist in der Beweispflicht(Begründung, Zeugen Tatsache, Anzeige z.B. beim Hotelbetreiber, Reiseleiter, ärztliches Attest, u.s.w.)ist dies gegeben dürfte es kein Thema sein!
In so einem Fall erhält man ja bei der Ankunft/Landung/Aus-checken eine Bestätigung( Verlust, Fehlleitung, etc.) der entsprechenden Airline. Mit dieser dürfte es kein Problem sein, einen Schadenersatz-Anspruch geltend zu machen!
Es hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, ob Grillen uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich und/oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu gestatten ist. Schau mal in die Hausordnung/Vereinbahrungen des Mietvertrages!
Es gibt eine jährliche Kontoführung - Gebühren-Pauschale von 16 €
Wenn in jedem Zimmer ein eigener Fernseher, Radio, PC, Laptop vorhanden ist, MIT SICHERHEIT, NEIN!
Alle aufgeführten Geräte sind Gebührenpflichtig, für den jeweiligen WG - Bewohner.
Falls Du Haftpflichtversichert bist sofort melden, sie kommen für den Schaden auf! Eventuell auch eine vorhandene Hausratversicherung, das ist Vertragsabhängig(unbedingt nachlesen). Sollte das alles nicht vorhanden -, bzw.abgeschlossen sein, dann haftet der Verursacher! Der Vermieter ist dafür nicht Haftbar!
Der Steuerzahler, im Falle der Versicherung gegen Vandalismus, Einbruch, Diebstahl abgeschlossen der dementsprechende Versicherer, ebenso bei Auto - Vollkaskoversicherung der Versicherer, oder auch der überführte Straftäter!
Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen!
Das ist von dem Einkommen/Unterhaltspflicht abhängig!
Eventuell findest Du hier weitere Info´s;
http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/freiwillig.htm
Beim Kochen Herdplatte u. Backofen 5-10 Minuten vorher abschalten(Restwärme nutzen), Zahnbecher(spart Wasser)benutzen, Duschen statt Baden, Lebensmittel nur nach Bedarf(Speiseplan) einkaufen, Tee´s, Kaba, Leitungswasser, statt Limo od. Cola u.s.w.
Das A und O ist die Privathaftpflichtversicherung, danach Risiko-Lebensversicherung(Sicherung im Todesfall des Versicherungsnehmer´s für die Hinterbliebenen), Berufsunfähigkeit-Versicherung(BU), ist diese zu teuer, dann unbedingt - eine private Unfallversicherung!