Darf man einen Zuverdienst haben, trotz Bezug von Wohngeld?

1 Antwort

Bei der Wohngeldberechnung gibt es einen monatlichen Freibetrag vom Gesamteinkommen, von bis zu 50 € für je ein Kind im Alter zwischen 16 und 25 Jahren, welches über ein eigenes Einkommen verfügt (z.B. durch eine Berufsausbildung).

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html