Zusammenzug am Hauptwohnsitz mit Partner, und Aufnahme einer Zweitwohnung

1 Antwort

Er würde für diese Wohnung die Miete alleine tragen,

Aus meiner Sicht ist das das entscheidende Argument gegen die Absetzbarkeit der Miete für die Wohnung in Wermelskirchen. Grundsätzlich ist die Wohnungsmiete dem privaten Bereich zuzuordnen und somit nicht als Werbungskosten absetzbar. Nur bei doppelter Haushaltsführung ist das anders. Du hast die Kosten aber nur für einen einzigen Haushalt, möchtest aber nun daraus einen abzugsfähigen Aufwand machen. Das geht nicht und wenn Du zu tricksen versuchst, könnte das eine Sache für den Staatsanwalt werden. Zu den Trickserein würde gehören einen Untermietvertrag abzuschließen der nicht tatsächlich ausgeführt wird.


krusel20 
Beitragsersteller
 19.08.2013, 08:03

Vielen Dank für deine Antwort! Wenn wir einen Untermietvertrag aushandeln, dann wird dort natürlich auch Geld fließen. Meine Frage ist ja wie wir es am geschicktesten aufziehen um auf der sicheren Seite zu sein.