Zusammenziehen mit Freund - Wo Krankenversichert bei Jobverlust?
Hallo, ich möchte demnächst mit meinem Freund zusammenziehen. Er arbeitet Vollzeit und ich arbeite momentan in Teilzeit + aufstockendes Hartz 4 und bin somit nicht übers Arbeitsamt krankenversichert. Wenn ich aus irgendwelchen Gründen den Job verlieren würde wo wäre ich denn dann krankenversichert? Denke wir würden mit seinem Einkommen kein ALG2 zusätzlich bekommen, müsste ich mich dann wieder beim Arbeitsamt anmelden oder wie funktioniert das dann??
3 Antworten
Im Falle einer Arbeitslosigkeit ( Alg 1 ) meldest Du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend, dann werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von dieser weiterhin übernommen. K.
Hallo,
Veränderungen der Bedarfsgemeinschaft, Adressänderungen etc. sind dem Jobcenter zu melden. Dieses wird sofort oder später den Wegfall des Alg II feststellen.
Wenn die Beschäftigung enden sollte, besteht ein Anspruch auf Alg gegenüber der Arbeitsagentur (wenn in den letzten 2 Jahren für mindestens 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden). Dies ist völlig unabhängig vom Partner. Es wird meistens längstens für 1 Jahr gezahlt. Wenn weder Alg noch AlgII bezogen werden, bleibt nur eine eigene Mitgliedschaft für ca. 150 Euro monatlich oder Heirat (bis zum 23. Geburtstag kann man noch kostenlos über die Eltern krankenversichert werden).
Gruß
RHW
Wenn Sie Anspruch auf ALG I haben, dann bezahlt das Arbeitsamt die Beiträge zur Krankenkasse, Sollte aber weder für ALG I noch für ALG II Anspruch bestehen da das Gehalt in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist, so müssten sie sich freiwillig gesetzlich versichern und dann auch selbst bezahlen, bzw. ohne Einkommen dann Ihr Freund.
Liebe Grüße Anna