Antwort
Danke für die Hilfe konnte grade endlich jemanden beim Arbeitsamt erreichen, der sich auch damit auskennt.
Die Antwort ist gewesen.
Solange man die Ausbildung durch den Bildungsgutschein machen will, darf man es auch. Ja auch wenn man nach einer Kündigungsschutzklage wieder eingestellt ist, weil die Kündigung vom zuständigen Gericht für unwirksam erklärt wurde. In dem Fall muss man nach der Wiedereinstellung eigenständig kündigen. Danach kann man die Ausbildung ganz normal weitermachen.