ZÜP negativ?
Hallo! Ich habe einen großen Fehler begangen. Ich war 18 Jahre alt. Habe auf einer Verkaufsplatform ein 100€ Spielkonto verkauft, welches ich mir anschließend per Mail an die Platformbetreiber zurückgeholt habe (Sie haben die Daten geändert). Dieses habe ich dann wiederverkauft. Ich wurde angezeigt und das Ganze kommt jetzt vors Gericht, wo das Urteil fällt. Kann ich alleine schon wegen dem die ZÜP nicht bestehen, sodass ich meinem Traum als Pilot nicht weiter nachgehen kann?
( Es sollte nicht als Straftat, sondern als Vergehen eingestuft werden.)
3 Antworten
Ein Vergehen ist eine Straftat. Zumindest lt. deutschem Recht.
Ja, das kommt bei der Züp auf jeden Fall auf den Tisch. Ich glaube nicht, dass du diese deswegen nicht bestehst. Es könnte aber sein.
Wobei die Speicherfrist der Straftat bei nur 2 Jahren liegen dürfte. Maximal 5. Danach sollte es also problemlos gehen.
Das ist schon vorsätzlicher Betrug und es steckt eine Gewisse kriminelle Veranlagung dahinter.
Hier sollte das Gesetz Dir einen richtigen Warnschuss verpassen
Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, kommt hier nur ein Verfahren wegen Betruges in Frage. Betrug ist eine Straftat und das laufende Verfahren kann der ZÜP durchaus im Wege stehen. Je nach Ausgang und Strafmaß wird eine Verurteilung sich ebenfalls negativ auswirken. Es wäre daher anzuraten, das laufende Verfahren möglichst glimpflich zu überstehen. Hierbei kann ein guter Verteidiger, vor allem aber Reue und die freiwillige Entschädigung der Opfer helfen.