Zinsen für Gesellschafterdarlehen in der vvGmbH belassen?
Habe meiner vvGmbH ein Gesellschafterdarlehen gegeben und erhalte dafür marktüblichen Zins. Darf ich auf eine Auszahlung vorerst verzichten und thesaurieren?(Buchung als Verbindlichkeit ggü. Gesellschafter o.ä. und mit weiterer zukünftiger Verzinsung analog Darlehen)?
Mein Gedanke dahinter ist, die Vermeidung der Versteuerung auf privater Seite (TEV).
Sofern ich Geld aus der GmbH benötige, würde ich eher das Darlehen reduzieren, weil das ja schon versteuert ist ...
1 Antwort
Vergiss es, die Zinsen gelten als zugeflossen, auch wenn Du sie Dir nicht auszahlst.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer der eigenen GmbH kannst Du jederzwit verfügen. Damit hast Du die wirtschaftliche Verfügungsmacht.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1011409/
Und Du schreibst ja selbst, wenn Du Geld benötigst, zahlst Du aus. Also kein langfristiger Vertrag, der wirklich bindet.
Ich weiß ja nicht, wer Dich berät, aber das hellste Licht auf der Torte der Steuerberater ist es nicht udn wenn Du Dich nciht beraten lässt und die Themen, die Du hier abfragst, wirlich allein bewältigst, bzw. bewältigen willst, dann sehe ich es als sehr problematisch an.