@ Aivas-
Vielen Dank!
Das Zelt stand nur vorübergehend im Garten, bis eine Klärung mit den Nachbarn stattgefunden hatte und sie sich beim Strahlen des Nachts und im unmittelbar an mein Appartement angrenzenden Schlafzimmer zurücknahmen. Jetzt geht es. Von dauerhaft ist hier also keine Rede. Macht das einen Unterschied?
Grund für den Aufbau des Zeltes war, dass sich der Hausverwalter in meine Unterhaltung mit den Nachbarn eingemischt hat und mir die "Belästigung" der Hausbewohner verboten hat. (Ja, er ist ein Zeitgenosse, dessenthalben hier schon Eigentümer ihre Wohnungen abgestoßen haben...) Um weiteren Repressalien zu begegnen musste ich mich also zunächst mit ihm auseinandersetzen. Ohne Wohnung und Aufenthaltsort eine schwierige Angelegenheit, die eine Woche extra gedauert hat, in der ich mich nicht mit meinen Nachbarn verständigen konnte.
Ich hatte definitiv keine Wahl, als mit den Nachbarn zu reden und so lange musste ich ja auch wo schlafen, nachdem ich das schon fast 1 Woche gar nicht gekonnt habe. Das allein gibt schon richtige Ausfallerscheinungen...
Ich sehe hier, dass der Zweck die Mittel heiligt, schließlich ging es hier um das blanke Überleben. Sonst darf ich auch bei niemandem, wo nötig, einen Luftröhrenschnitt oder CPR (Wiederbelebungsmaßnahmen) vornehmen, wenn ich Gefahr laufen muss, dass man mich deshalb verklagt... Oder?
Leider habe ich in den letzten 20 Jahren mehrere hunderte Wohnungen besichtigt und keine geeignete gefunden, sei es, dass die Wohnung von außen verstrahlt wurde oder sei es, dass ich sie nicht einschätzen konnte, weil 25 andere Interessenten alle ihre Handies dabei und an hatten. Diese Wohnung ist seit 2000 wirklich mein einziges Refugium gewesen, abgesehen von 5 Jahren in Dschungel und Pampa...
@gaenseliesel
ja, hier kommt vieles zusammen. ich plädiere auf notwehr. :)
@correct
Ich musste Anfang 2006 wegen meiner täglichen gesundheitlichen Ausfälle bei der Amtärztin antreten. Sie hat mich wegen der Unverträglichkeit der Strahlung und elektromagnetischer Felder zunächst auf Teilzeit gesetzt (was offenbar bereits über eine recht hohe Schiene gelaufen sein muss, wie ich damals erfahren habe) und gleichzeitig meine Verrentung eingeleitet. Das ging übers Bundesinnenministerium. Kaum hatte ich die Untersuchungen und Tests hinter mir, verkündete die WHO plötzlich (Anfang März 2006), dass sie Elektrohypersensibilität (EHS) anerkenne. Sie leugnete jedoch weiterhin den Zusammenhang zwischen strahlenden Geräten und den auftretenden Symptomen. Jetzt kann der Nachweis ja nur unter Einfluss der Strahlung geführt werden, wie es bei mir der Fall war. Auf meine diesbezügliche Frage an die WHO, ob sie den Zusammenhang zwischen Strahlung und Symptomatik zugeben würde, wenn sie wüsste, dass die Symptomatik/ der Zusammenhang im Doppelblindverfahren (weder Patient noch untersuchender Arzt wissen, dass oder ob ein Gerät eingeschaltet ist) festgestellt worden ist, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Mach Dir selbst Deinen Reim darauf... Wenn ich sehe, wie in den Medien gelogen wird (kann jeder selbst überprüfen, der sich an die in den Zeitungen beschriebenen Unis, die Studien, die angeblich die Harmlosigkeit von Handystrahlung belegen sollen, durchgeführt haben, wendet, und mit den dortigen Wissenschaftlern persönlich redet) und wie viele Studien, Ärzte und Wissenschaftler es weltweit gibt, die die schädlichen Auswirkungen von Strahlen insgesamt - und bei hierfür sensitiven /allergischen Menschen insbesondere,- belegen, hinkt die WHO jedenfalls gewaltig hinterher. Dass immer mehr und jüngere Menschen dauerhaft krank oder dement werden, kann den Teilen der WHO, die in den Pharmaunternehmen in der Chefetage sitzen, nur recht sein. Nichtsdestotrotz soll sie nun neuesten Meldungen zufolge die Untersuchungen zur Strahlenschädlichkeit wieder aufnehmen.