Zählt das Einkommen von einem Angestellten zu den 'Umsatz' der Kleinunternehmerregelung?
Ich habe in einem Jahr als Angestellte, Freiberufler und Arbeitslose gearbeitet, und mein Gesamteinkommen hat die 17.500€ Grenze der Kleinunternehmerregelung übersteigen. Ich habe ungefähr 10.000€ Brutto als Angestellte verdient, 7.000€ als Kleinunternehmer, und 1.500€ als Arbeitslose (ALG1). Also insgesamt ungefähr 18.500€. Zählen alle diese Einkommsquellen zu 'Umsatz' laut der Kleinunternehmerregelung? Ich würde gern 2 Rechnungen noch stellen (ingesamt 3.000€) aber weiß nicht ob ich auf nächstes Jahr warten soll oder nicht.
Vielen Dank!
2 Antworten
Kleinunternehmer = Ein Unternehmer im Sinne des UStG, der eine bestimmte Umsatzgrenze im Vorjahr nicht überschritten hat.
DEfinition Unternehmer = Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt.
Daraus ergibt sich, dass Einkünfte/Einnahmen aus einer Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis nicht dazu gehören können.
Natürlich zählen nur Deine Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit für die Umsatzgrenze.
Weder Gehälter, Minijobeinnahmen, ALG I, oder ALG II, Geschenke, Erbschaften, oder was man sonst noch an Geld bekommen kann zählt darein.
Nur die Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit.
Hey,
Du hast hier ein Paar Sachen zuviel in ein Topf geworfen. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich NUR und AUSSCHLIEßLICH auf Dein Unternehmen. Du kannst im Angestelltenverhältnis Millionen verdienen, und das hat immer noch keine Auswirkung auf dein Gewerbe und auch nicht auf die Kleinunternehmerregelung ;)
Also brauchst Du dir keine Sorgen wegen der Umsatzsteuer machen, erzähl lieber wie es ist als arbeitsloser zu arbeiten :P
Liebe Grüße
Tom