Zählt das Einkommen von einem Angestellten zu den 'Umsatz' der Kleinunternehmerregelung?

2 Antworten

Kleinunternehmer = Ein Unternehmer im Sinne des UStG, der eine bestimmte Umsatzgrenze im Vorjahr nicht überschritten hat.

DEfinition Unternehmer = Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt.

Daraus ergibt sich, dass Einkünfte/Einnahmen aus einer Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis nicht dazu gehören können.

Natürlich zählen nur Deine Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit für die Umsatzgrenze.

Weder Gehälter, Minijobeinnahmen, ALG I, oder ALG II, Geschenke, Erbschaften, oder was man sonst noch an Geld bekommen kann zählt darein.

Nur die Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit.

Hey,

Du hast hier ein Paar Sachen zuviel in ein Topf geworfen. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich NUR und AUSSCHLIEßLICH auf Dein Unternehmen. Du kannst im Angestelltenverhältnis Millionen verdienen, und das hat immer noch keine Auswirkung auf dein Gewerbe und auch nicht auf die Kleinunternehmerregelung ;)

Also brauchst Du dir keine Sorgen wegen der Umsatzsteuer machen, erzähl lieber wie es ist als arbeitsloser zu arbeiten :P

Liebe Grüße

Tom