Wohnung mit B Schein Was passiert, wenn in einer Wohnung von 60 Quardrahtmetern , eine Person auszieht? Muss die 2. Person dann auch raus?
Sche
2 Antworten
In der Regel schon.
Als Einzelperson hast du lediglich Anspruch auf 50 m².
In manchen Fällen gewährt das Amt auch schon mal eine Kulanz von 5 m² mehr, denn die Wohnungen, die sich die Ämter vorstellen, findet man wohl mittlerweile nur noch in einer Waldhütte...
Aber bezahlen werden sie dann natürlich nur noch den Anteil, der in deinem Bundesland dieses Jahr für 1 Person übernommen wird. Wobei das allerdings nicht so einen großen Unterschied macht.
Aber das kommt erfahrungsgemäß grundsätzlich immer auf den zuständigen Sachbearbeiter an, auf das Bundesland, usw.
Ich musste gerade auch die bittere Erfahrung machen, dass meine neue Sachbearbeiterin knapp 40 € von meinem Geld einbehält, da ich schon seit 10 Jahren den Strom in der Miete mit dabei hatte, was bisher niemand gestört hat. Und dann hatte ich plötzlich einfach weniger Geld, ohne überhaupt wenigstens mal darüber informiert zu werden.
Also darum immer zuerst jede Kleinigkeit abklären !
Was ist ein B-Schein?
Ob beide ausziehen müssen hängt von der Vertragsgestaltung des MV ab und davon, ob sich einer allein die Wohnung leisten kann. Das gild für WBS genauso wie füe ALG2 oder auch bei normaler Miete