Wohnsitz Deutschland, Limited Irland Besteuerung?
Wenn ein Steuerinländer wohnhaft in Deutschland ein Unternehmen im Ausland hat, so ist dieses nach bestimmten Vorgaben (Außensteuergesetz, Sitz Geschäftsführung/Gesellschafter) in Deutschland zu versteuern.
Beispiel:
Limited in Irland (Geschäftsführender Inhaber in Deutschland), wäre hier mit einer Kapitalgesellschaft gleichzustellen. Die Limited in Irland startet ein größeres Crwodfunding z.B. 100.000 EUR.
Fragen:
1) Welche Umsatzsteuer ist auf die Einnahme zu zahlen, die in Irland 23%, die in Deutschland 19% oder sogar beide?
2) Wenn das Einkommen in Deutschland wie eine Kapitalgesellschaft zu versteuern ist, welcher Hebesatz wird bei der Gewerbesteuer für Irland bzw. für das Ausland angesetzt? Oder wird der genommen, an dem der Gesellschafter seine Wohnadresse hat?
3) Wenn der Gewinn der Limited in Deutschland als Kapitalgesellschaft versteuert wird, ist dieser Gewinn dann auch noch zusätzlich nach dem irischen Körperschaftsteuersystem mit 12,5% zu versteuern?
1 Antwort
- Wo ist der Leistungsort? Danach richtet sich wo die Umsatzbesteuerung erfolgt. Also Dein Beispiel mit dem Gutschein für ein Onlinespiel. Vermutlich sind die Abnehmer Privatleute und das Spiel wird in der deutschen Niederlassung verkauft. dann Deutschland und 19 %
- Der Hebesatz in der Gewerbesteuer richtet sich danach, wo die deutsche Niederlassung tätig ist. Also wäre es Berlin 410 %
- Dafür, dass dies nicht passiert, gibt es das DBA.
Mal eine Gegenfrage, wie kommt man bei dieser Sache zu einer Konstruktion mit Irland?
Jeder, den Jemanden fragt, der von solchen Sachen Ahnung hat, würde als einfache Lösung zu einer Gesellschaft auf Malta mit einer Holding in Gibraltar, oder auf Zypern kommen. Die richtigen Profis würden allerdings für die Lizenzen die Sache noch Ausbauen.
Nachdem was ich gelesen habe, scheint Malta weniger Attraktiv geworden zu sein als Zypern.
Wenn ich bedenke, dass ich auf Malta den effektiven Ertragsteuersatz legal auf 5 % senken kann, halte ich Malta für sehr interessant. Aber kein Problem, je weniger dorthin gehen, desto weniger wird die Neigung sein dieses Loch zu stopfen.
Auch das Thema Lizenzen mit 2,5% in Zypern ist interessant. Auch die Niederlande sollte man nicht außer Acht lassen.
Stimmt, das sind anscheinend die ersten guten Dinge, die Du gefunden hast.
Leistungsort dürfte dort sein, wo die Leistung erbracht wird und das wäre die Entwickung und dann Irland nach Firmensitz oder Deutschland nach Geschäftsführung.
Und hier fängt es an, dass man einen Fachmann braucht, der § 3a UStG in allen Facetten kennt und man natürlich auch die Leistung genau beschreibt.
Einer der Gründe, warum ich darauf verwiesen habe, dass da ein Mensch mit Ideen ran geht. Wenn in diesem Fall aus dem Crowdfundingergebnis Umsatzsteuer (wo auch immer) gezahlt wird, wäre es ein Fehler. Man sollte daran denken, dass wenn überhaupt, ein Spiel geliefert wird, das vermutlich frühestens in 1 Jahr erfolgt.
Auch zu dem Thema Gewinnbesteuerung. Willst Du wirklich aus (im schlimmsten Fall, Beträge gerundet) 100.000,- Einnahmen = 84.000,- Umsatz + 16.000,- USt, auf die 84.000,- Euro Ertragsteuern zahlen? Da müssen doch die Entwicklungskosten runter. zumindest als Rückstellung. Den Programmieraufwand kann man nach Indien, oder sonst wohin exportieren.
Aber man sollte wissen, dass es in Deutschland z. B. viel Kompetenz gibt. Meine Mandanten lassen z. B. den Hintergrund des Spiels von dem Unternehmen programmieren, das auch den Hintergrund für Spiel und Fernsehserie Game of Thrones macht und die sitzen in Berlin.
"Wenn ich bedenke, dass ich auf Malta den effektiven Ertragssteuersatz legal auf 5 % senken kann, halte ich Malta für sehr interessant. "
Meinte gelesen zu haben, dass das und auch die Konstruktion über Malta - mit Doppelgesellschaft - Steuerfrei in Österreich alles voraussichtlich im März 2019 abgeschafft wird. Aber vielleicht hast Du da andere / weiterführende Quellen, die mir verschlossen sind.
Rückstellungen für Programmierarbeiten, dazu hatte ich mich auch schon belesen, jedoch keine passende Grundlage dazu gefunden, zumindest nicht in Deutschland.
Programmieren in Indien! Kleinigkeiten vielleicht, aber selbstständiges Denken soll dort nicht so verbreitet sein. Besser Europa mit richtig gutem Know How.
Zum Thema Mehrwertsteuer ist mir in der Tat noch keine Lösung gekommen, außer 7,7% in der Schweiz über ein Ltd.
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Nachdem was ich gelesen habe, scheint Malta weniger Attraktiv geworden zu sein als Zypern. Ja es gibt dort verschiedene Kontruktionen, das habe ich auch schon gesehen. Auch das Thema Lizenzen mit 2,5% in Zypern ist interessant. Auch die Niederlande sollte man nicht außer Acht lassen.
Es geht erst mal nur um das Crowdfunding, sprich günstig Kapitalgesellschaft gründen - die man im Falle des Scheiterns des Crowdfundings, auch unkompliziert löschen kann. Im Erfolgsfall könnte man dann ggf. auch umziehen oder hier Steuern zahlen. Die Programmierung erfolgt dann vielleicht auch außerhalb von Deutschland. Dafür müsste es ja nichtmal eine Niederlassung in Deutschland geben.
Weiterhin kann man nicht in jedem Land ein Crowdfunding machen. Z.B. mit Kickstarter nicht in Zypern in Irland schon.
Leistungsort dürfte dort sein, wo die Leistung erbracht wird und das wäre die Entwickung und dann Irland nach Firmensitz oder Deutschland nach Geschäftsführung.