Wohnrecht / Nießbrauchrecht wer kennt sich aus
Hallo ich habe eine Frage die mir unter den Nägeln brennt. Die Ausgangssituation ist die: Die Mutter hat dem Stiefvater im Testament ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, sie hat anschleißend das Haus an mich verschenkt - also habe ich auch den Stiefvater "geschenkt" bekommen...soviel ist klar...dieser ist aber an Alzheimer erkrankt und so dement dass er sich nicht mehr alleine versorgen kann. Was passiert wenn unsre Mutter nicht mehr da ist... Er ist nicht mein leiblicher Vater, er hat eine leibliche Tochter aus erster Ehe, die hat er "enterbt" bis auf den Pflichtteil. Wenn er nun ins Altenheim geht - muß ich dann das Haus vermieten dass das Heim bezahlt werden kann (wenn die Rente nicht ausreicht)? Muß ich wegen dem Wohnrecht für ihn finanziell aufkommen?
1 Antwort
Du bist persönlich, für den zweiten Mann Deiner Mutter in keinem Fall verpflichtet aufzukommen. Er ist nicht mit Dir verwandt.
Wenn es ein Nießbraucht wäre hättest Du veroren. Er hat dann die Ertragsrecht an dem Haus/der Wohnung. Dann würde die vermietet und er hätte die Erträge.
Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht. man nimmt es wahr, oder aber es ist weg. Also steht fest, das er im Heim bleiben muss, kann er das wohnrecht nicht mehr wahrnehmen. man kann sich danngg. mit dem Amt einigen das abzulösen, dann könnt ihr selbst vermieten.