Wohnrecht / Nießbrauchrecht wer kennt sich aus

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  • Du bist persönlich, für den zweiten Mann Deiner Mutter in keinem Fall verpflichtet aufzukommen. Er ist nicht mit Dir verwandt.

  • Wenn es ein Nießbraucht wäre hättest Du veroren. Er hat dann die Ertragsrecht an dem Haus/der Wohnung. Dann würde die vermietet und er hätte die Erträge.

  • Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht. man nimmt es wahr, oder aber es ist weg. Also steht fest, das er im Heim bleiben muss, kann er das wohnrecht nicht mehr wahrnehmen. man kann sich danngg. mit dem Amt einigen das abzulösen, dann könnt ihr selbst vermieten.