Was wird bei der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe überprüft?
Ich habe eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhalten. Ich möchte aber nicht angeben, dass ich eine Wohnung besitze. Wird das geprüft ?
2 Antworten
Unterschätze mal nicht den Spürsinn und die Boshaftigkeit des Prozeßgegners. Wenn der auch von der Wohnung weiß, würde nichts näher liegen, als die Justizbehörden davon zu unterrichten. Die Aberkennung des PKH-Anspruchs wäre da noch das geringste Übel. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben soll.
Du kannst auch bei Wohneigentum Prozesskostenhilfe erhalten denn wohnt man zur Miete, dann wird die Miete vom zur Verfügung stehenden Einkommen abgezogen. Hat man eine Eigentumswohnung wird die monatliche Belastung vom Einkommen abgezogen. Sind keine Belastungen (Darlehen) mehr zu zahlen, vermindert sich natürlich das Einkommen nicht und es kann sein, dass die Prozesskostenhilfe je nach Höhe des Einkommens abgelehnt wird.
Das Nichtangeben der Wohnung ist also nicht möglich, da Du sonst Mietangaben machen musst.