Wohngeld trotz 2 Vertragspartnern im Mietvertrag?
Hey :)
Die Wohnungsgenossenschaft bei der ich eine Wohnung bekommen hab hat eine Regelung nach der man mind. das 3-Fache der Miete an Einkommen braucht um allein im Mietvertag zu stehen. Je nachdem ob Aufwandsentschädigung für Ehrenamt/Blutspende und Unterhalt zusätzlich zu Gehalt und Kindergeld zu diesem "Einkommen" zählt wäre ich auch darüber.
Nur leider denke ich, dass die WG das nicht als regelmäßig anerkennen wird und ich somit als studentische Aushilfe mit meinen Gehalt nicht über die benötigten 1200 € komme. Deswegen müsste dann ein Elternteil mit im Mietvertrag stehen.
Nun endlich zu meiner Frage:
Wäre es möglich Wohngeld zu bekommen, wenn man wie ich die Vorraussetzungen dafür erfüllt aber ein vollverdienendes Elternteil mit im Mietvertrag steht ? In der Wohnung würde nur ich Wohnen.
mfG Uhli
2 Antworten
Das wird mit Ämtern schwierig. Man sollte unbedingt versuchen, das zu trennen.
Ich habe bei meinem Kind damals die Kaution bezahlt und zusätzlich gebürgt, was eigentlich unzulässig ist (ist aber alles gutgegangen).
Es gibt ja verschiedene "Ämter". Beim Fragesteller geht es um die Wohngeldstelle, und bei uns ging es um BAB. Du schreibst aber über das jobcenter. Das ist etwas anderes. Das jobcenter ist aber für Studenten und Azubis nicht zuständig.
Recht einfach, nach dem Du als Studierender dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast , besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Aus welchen Gründen Du kein Bafög erhältst ist irrelevant.
Hallo Andri123!
Da hattet ihr aber sicher sehr viel Glück, denn das Amt rechnet tatsächlich jeden Cent an, den man von Verwandten, usw. "geschenkt" bekommt.
Warum hast Du denn eigentlich die Kaution übernommen?
Solange die Wohnung in der erlaubten Größe ist, bekommt man diese nämlich auch vom Amt als zinzloses Darlehen.
War bei mir damals auch so, dass sie mir die 580 € geliehen hatten, die ich dann ganz bequem in 35€-Raten abbezahlen konnte.