wird das plegegeld bei der berechnung der fehlbelegungsabgabe herangezogen, muss man es angeben?
1 Antwort
Hallo,
falls zur Berechnung der Fehlbelegungsabgabe das E i n k o m m e n erfragt wird:
Pflegegeld ist kein Einkommen des Pflegebedürftigen. Selbst wenn der Pflegebedürftige das Pflegegeld an eine andere pflegende Person wie Kind, oder Nachbarin (außer gewebliche Pflegekraft ) weiterleitet, gilt dies nicht als Einkommen.
Gaenseliesel
18.11.2016, 09:46
@gertiescholz
weil das Pflegegeld dazu dienen soll, die Pflegebereitschaft der Pflegeperson aufrecht zu erhalten. Die Beziehung zu dem Pflegebedürftigen basiert i.d.R. nicht auf einer Vertrag (Arbeits- oder Dienstvertrag, weil hier Steuern und Abgaben ), sondern auf einer moralischen Verpflichtung.
Hallo,
warum wird die gewerbliche Pflegekraft ausgeschlossen, z.B. Diakonie. Wie sieht es aus wenn diese Person nicht das gesamte ihr zustehende Pflegegeld weiter gibt.