wieviel vermögen darf ich mit wbs besitzen?
2 Antworten
Hallo,
" wbs " .... Wohnberechtigungsschein ???
hier gilt § 21 Nr. 3 WoGG ! Danach ist beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen anzusehen:
- 60 000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und
- 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
Was als Vermögen zählt, bitte hier selbst nachlesen:
https://www.wohngeld.org/vermoegen.html
Gruß!
Also, ich habe neulich mal einen Wohnberechtigungsschein beantragt und musste keine Angaben zum Vermögen machen.
lach.... für den Wohnberechtigungsschein allein sicher nicht. ;-)
Aber " WBS " in Verbindung mit " Vermögen " ließ mich auf Wohngeld schließen. Ob die Vermutung stimmt.....hmm ???