Wie wird der Verkauf von Bauland besteuert, was 10 Jahre vorher als Erwartungsland gekauft wurde ?

1 Antwort

Nur wenn der Grundstückstausch in einem Flurbereinigungs- oder in einem öffentlichen Umlageverfahren erfolgt, entfallen negative steuerliche Folgen (Grunderwerbsteuer und auch eine Neuberechnung der 10 Jahres Frist).

Also wenn Ihr das Grundstück kauft und im Privatvermögen haltet, dann entfallen diese Dinge. und ein Verkauf, auch eines Austauschgrundstücks nach mehr als 10 Jahren, würde nicht nach § 23 EStG der Einkommensteuer unterliegen.

http://www.dr-moser-stbg.de/fileadmin/moser/docs/publikationen/Steuerfalle_beim_Tausch_von_Grundstuecken.pdf