Wie viel darf ich verdienen, wenn ich Bundesfreiwilligendienst und Aushilfsjob zusammen mache?

2 Antworten

Du darfst Deinen Minijob auch neben dem BFD weitermachen. 

Das Taschengeld für den BFD ist gem. § 3 Nr. 5 f EStG steuerfrei.

Die Sozialbeiträge für DEin Taschengeld beim BFD zahlt komplett der Träger der Maßnahme.

Nur wenn Du neben dem Taschengeld noch Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, sind diese geldwerten Vorteile über die Lohnsteuer zu versteuern. Würde aber an der Zulässigkeit des Minijobs auch nichts ändern.

Im Übrigen dürftest Du soviel verdienen wie Du willst, Du musst es eben nur versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

LaraCroft2510 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 11:15

Danke für die Antwort.

Ich werde aber jetzt nur noch sonntags und an Feiertagen in der Bäckerei arbeiten. Und soweit ich gehört habe sind sonntags und feiertags steuerfrei. Ist das so richtig?

wfwbinder  19.09.2015, 11:31
@LaraCroft2510
  1. Zahlt der Arbeitgeber beim 450,- Euro Job die Abgaben pauschal.

  2. Bei Anstellungen die normal versteuert werden sind die Zuschläge (also das Extraentgelt) für Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei.

Wenn Duu neben dem BFD zusätzlich einen Nebenjob ausübst, gelten die Minijob-Regeln:  DeinArbeitsentgelt darf monatlich bis 450 € betragen und ist neben dem BFD ebenso versicherungsfrei möglich wie eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu zwei Monaten. 

Die Entgelte und Leistungen werden also nicht addiert.