Darf ich einem Ehrenamt mit Aufwandsentschäd. neben meinem 400 EUR -Job nachgehen?
Hallo alle zusammen,
ich gehe momentan einer geringfügigen Beschäftigung nach, womit ich seit 2013 ~ 450 € im Monat verdiene. Mir wurde vor einigen Tage das Angebot gemacht, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen, für die ich eine Aufwandsentschädigung von ca. 175 € im Monat und somit ~2100 € im Jahr erhalten würde.
Nach eigener Recherche fällt diese Aufwandsentschädigung unter den Überleiterfreibetrag.
Dennoch bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob ich diesem Ehrenamt nachgehen kann ohne gravierende Nachteile für meinen 400-€ Job zu haben.
Kann mich bitte jemand aufklären? Lohnt sich das für mich und wie siehts aus, kann mein Arbeitgeber mir evtl. Schwierigkeiten bereiten?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!
1 Antwort
so, ich habe festgestellt, das man schon ein Manko hat beim Minijob wenn man ehrenamtlich tätig ist.Vor 2011 war das Ehrenamt nicht anrechenbar. Nun ist es Einkommen. Der 100 € Grundfreibetrag den man früher beim Minijob frei hatte, dieser ist nun im Freibetrag für Ehrenamt integriert. Das heisst für 100 € Ehrenamt, hat man nun zwar 200 € Freibetrag, damit wären 100 € übrig und somit verfügbar für Minijob, und die 20 % die einem zusätzlich zustehen. Aber ....erhält man 175 € Aufwandsentschädigung, dann bleiben von den 200 € Freibetrag nur 25 € übrig, und diese werden dann vom Minijob abgezogen als Grundfreibetrag und die 20 %. Das heisst, in dem Fall fällt dann das Einkommen höher aus, und man bekommt weniger Alg II. Zudem sollte man den Bescheid genau überprüfen.Bei einer Bekannte wurde einfach so das Minuszeichen vergessen, das heisst ihr Ehrenamt (100 €) wurde voll angerechnet. Somit hat der Jobceenter 1200 € einbehalten. Und das lief nun schon 5 Jahre so. Wurde zufällig festgestellt. Zwischenzeitlich kann man nur für 1 Jahr rückfordern in einem Überprüfungsantrag. Somit hat das Jobcenter 4800 € kassiert, die somit weg sind. Ein Schelm der Böses dabei denkt.