Wie prüft die Hausratversicherung im Schadensfall auf Unterversicherung?

6 Antworten

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Küche, Verlobung/Eheringe, Einbauschrank, ggf. Fußböden etc.

20.000 € sind wirklich schnell erreicht.

Aber zur Frage: du muss glaubhaft den Neupreis darlegen. Du brauchst nicht jede Rechnung. Die bringt sogar eher wenig. Denn wenn der Esstisch vor 10 Jahre 3,000 € gekostet hat, kostet er jetzt halt eher 6k€. Optimal wäre natürlich eine Inventarliste mit Kaufpreis, Rechnungskopie und Foto. So aktuell wie möglich, dass klar ist, dass es noch nicht weiterverkauft wurde.

Nebenbei: Die Versicherungssumme scheint auch relevant zu sein, wenn eine Ersatzunterkunft notwendig wird, die von der Hausratversicherung bezahlt wird. Das ist wohl gedeckelt auf 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag. Hab ich heute zumindest gelesen.

Beispiel:

Wenn du einen Schaden von 30.000,- € hättest und wärst von der VS her nur bei 20.000,- €, bestünde eine UV von 33%.

Heißt jeder Schaden den du einreichst wird nur zu 67% erstattet.

Auf diese Prüfung verzichtet die Versicherung wenn der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, ergo VS += 650,- € / m².

Der Versicherungsnehmer ist Beweislastig, dass der Versicherungsfall dem Grunde nach eingetreten ist und bezüglich des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Hausrats.

Hierzu eignen sich Rechnungen, Fotos, Inventarlisten, etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Andri123  18.01.2024, 18:48

Meistens brennt ja nicht gleich die ganze Bude ab, sondern es gibt z.B. einen begrenzten Wasserschaden. Dann muss man doch auch die Schäden nachweisen?

Aber ich glaube auch (und Du weisst es), dass Fotos und/oder Inventarlisten reichen könnten, wenn keine Rechnungen mehr vorliegen.

Ich habe mal den Preis so gedrückt, und wir mussten eine Inventarliste vorlegen. Das war ein mehrseitiges Formular der Versicherung. Die Versicherung wurde in dem Fall aber für eine überwiegend möblierte Wohnung abgeschlossen, aus anderen Gründen.

Dann solltest Du bereits mit dem Vertragsabschluss eine aktuelle Inventarliste abgeben.

Also eine "Inventur" machen und die jeweiligen Neupreise aufführen.

Mir persönlich wäre das zu blöd, dann zahle ich lieber 50 Euro mehr im Jahr.

Und aus der Erfahrung heraus glaube ich, dass viele den Wert unterschätzen.

Alleine der Kleiderschrank, wenn ich da erst einmal anfange nachzurechnen, oh man, mir würde wahrscheinlich schwindelig werden! 🤣😂😅


kleinanleger87 
Beitragsersteller
 18.01.2024, 17:12

50 Euro pro Jahr zahle ich lieber in einen Wertpapier-Sparplan ein, als das Geld zu verschenken. Und weder der Kleiderschrank, noch die Sachen meiner Frau sind extravagant teuer gewesen. Eine Inventarliste wäre problematisch. Werde ich mal erstellen

Schubert610  18.01.2024, 17:18
@kleinanleger87

warum zahlst du denn überhaupt eine Haftpflichtversicherung?
die ist doch freiwillig, dann zahl doch alles in einen Fond, wird schon nichts in der Wohnung passieren (denkt man immer) wenn der Neuwert noch nicht einmal 20.000 € sind würde ich das wirklich überlegen.

kleinanleger87 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 12:59
@Schubert610

Hausrat-, nicht Haftpflicht-Versicherung. Aber grundsätzlich ein interessanter Gedankengang.


kleinanleger87 
Beitragsersteller
 18.01.2024, 17:11

Besten Dank. Aber in dem Text geht es nur um den Fall, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert der Einrichtung.

In meinem Fall wären die 30000€ die ich akzeptieren würde, immer noch deutlich über dem realen Wert von 20000€, welche die Einrichtung seinerzeit gekostet hätte.

Kevin1905  18.01.2024, 17:29
@kleinanleger87

Dir ist aber klar was alles "Hausrat" ist? Das sind nicht nur Möbel und dergleichen.

kleinanleger87 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 13:01
@Kevin1905

Ein guter Hinweis. Leider ist nicht 100%ig ermittelbar, was alles zum Hausrat gehört. Z. B. zählen die neuen Heizkörper und die neue Wohnungs-Eingangstür in einer Eigentumswohnung auch zum Hausrat?

Kevin1905  26.01.2024, 07:18
@kleinanleger87

Nein.

Fest verbaute Gebäudebestandteile sind kein Hausrat.

Kleidung, Elektronik, Schmuck und Dokumente sind es aber.