Wie lautet eine korrekte Geschäftsbezeichnung?
Guten Tag,
ich bin gerade dabei ein (Neben)Gewerbe anzumelden, da mein Termin beim Gewerbeamt nun zum dritten mal wegen Streiks verschoben wurde habe ich das entsprechende Formular nun per Mail von meinem Sachbearbeiter bekommen um es selbst auszufüllen. Dazu habe ich noch Fragen, welche ich in meiner Internetrecherche und das lesen von etlichen Seiten nicht eindeutig klären konnte:
- Im Angehängten Screenshot zu sehen, da ich keinen Eintrag ins Handelsregister möchte bleibt Feld 1 wohl gänzlich frei. Sehe ich das richtig, wenn ich keine Geschäftsbezeichnung nutzen würde, wäre mein Vor- und Zuname der einzige "Name" meines Gewerbes?
2. Da es natürlich irgendeinen Wiedererkennungswert geben soll bin ich auf eine Geschäftsbezeichnung angewiesen. Es heißt, dass diese nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein richtige, im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Nach dem was ich gelesen habe ist das aber der Fall wenn hinter der Geschäftsbezeichnung "Inhaber ...", irgendwelche Anhängsel wie & CO o.ä. stehen, oder der Name den Eindruck einer falsche größe erwecken würde.
Ich war der Meinung, dass hinter dem Namen des Gewerbes in der selben Zeile auch mein Vor- und Zuname stehen müssen, Inhaber darf ich nicht verwenden und nachdem was ich gelesen habe muss, bzw. darf die Geschäftsbezeichnung nicht meinen Vor- und Zunamen enthalten, da diese eh nur für "schmückende" Anwendung gedacht ist.
Kurz: In Feld 3 trage ich nur meinen Phantasienamen (natürlich unter Beachtung, dass es diesen oder ähnliche nicht schon gibt) und nichts weiter ein?
Als Beispiel ein von der Form her gleicher, aber abgeänderter Name den ich verwenden möchte: 2D-Drage
Ich habe irgendwo etwas von Ortsbezogen gelesen, als Beispiel werden jedoch immer nur Namen wie „Gaststätte zum Grünen Baum", „Bistro Rossini“, „Moni‘s Boutique“ und so genannt. Wäre mein Name so auch möglich?
Ich danke schonmal im Voraus!
1 Antwort
Es wäre für eine gute Antwort sehr hilfreich Dein Gewerbezu kennen.
Es gibt einfach eine gewaltigen Unterschied zwischen:
Gaststätte zur Linde, Inhaber Max Mustermann Bei der der besagte Mustermann eine Kneipe übernimmt, die an dem Ort seit über 100 Jahren existiert (ohne ins Handelsregister eingetragen zu sein), oder dem Hanschuhfachgeschäft Max Mustermann, "Handschuhe Schlossstraße" oder "Computer-Ass" Computerreparaturdienst Max Mustermann.
Unendliche Beispiele sind möglich.
In meinem Fall ist es die Herstellung von Kunststoffteilen mithilfe von 3D-Druckern, erstellung von Digitalen Modellen, verkauf von Zubehör, Beratung etc.