Antwort
Zur Klarstellung: Mein Erbe betrifft das ganze Haus mit insgesamt 3 Wohnungen. Mein Vater lebte in der EG-Wohnung. Da es kein Wohnungseigentum ist, muss auch keine Nutzungsregelung ins Grundbuch eingetragen werden. Meine Mieter im 1. Stock haben im Mietvertrag eine Gartenmitbenutzung eingeräumt bekommen. Vielleicht ist jetzt meine Fragestellung klarer geworden.