Hallo,
wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.
Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.
Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?
Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.
Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?
Stimmt, aber meines Wissens erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und nicht früher.